Bergkamen. . Telefonterror, Drohungen, Gewalt, tätliche Übergriffe… Das Eifersuchtsdrama zwischen zwei lesbischen Frauen aus Oberaden und Lünen schrieb nunmehr ein weiteres Kapitel vor dem Amtsgericht Unna.

Telefonterror, Drohungen, Gewalt, tätliche Übergriffe… Das Eifersuchtsdrama zwischen zwei lesbischen Frauen aus Oberaden und Lünen schrieb nunmehr ein weiteres Kapitel vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Unna unter Vorsitz von Richter Jörg Hüchtmann.

Richter schickteZeugin in Haftzelle

Der schickte eine unter Tränen aufgelöste Zeugin der Verteidigung aus dem Zeugenstand auf direktem Weg in die Haftzelle des Amtsgericht, damit sie zur Besinnung kommt.

Die Anklage warf der 32-jährigen Mutter von drei schulpflichtigen Kindern aus Oberaden vor, ihre Ex-Freundin (34) absichtlich mit ihrem Auto umgefahren zu haben. Vier Jahre lang waren beide ein glückliches Paar, 2010 dann die Trennung, beide Frauen fanden neue Partnerinnen, hatten aber ganz offensichtlich ihre Trennung längst nicht verwunden und vergessen.

Erste Beschimpfungen über das Internetforum „facebook“, schließlich Beleidigungen und besagtes Eifersuchtsdrama an jenem Abend Ende August vergangenen Jahres, in dessen Verlauf die beiden Ex an der Kreuzung „Auf den Birken“/Lünener Straße aufeinander trafen – die Angeklagte mit ihrem Auto, die 34-Jährige mit ihrem Roller. Während sie mit ihrem Zweirad in die rechte Seitenstraße abbiegen wollte, sei der Pkw im Abbiegevorgang nach links auf die Bundesstraße auf sie zugefahren und habe sie umgefahren. Anders die Erinnerung der Pkw-Fahrerin, die sich eines Angriffs der Rollerfahrerin ausgesetzt sah.

Geständnis nach einer Bedenkzeit

Vier Zeuginnen sollten die Angeklagte ent- und ihr Opfer belasten. So fest und entschlossen ihre 37-jährige Nachbarin die Aussage im Zeugenstand begann, so tränenreich endete sie, nachdem sie der Vorsitzende Richter durch zwei Wachtmeister in die Haftzellen abführen ließ, weil er die Gefahr sah, dass durch ihre abgesprochene Falschaussage die „Wahrheitsfindung verdunkelt wird“.

Erst die anschließende Bedenkzeit nutzten sowohl die Angeklagte zu einem Geständnis („Mir sind die Sicherungen durchgebrannt, ich habe draufgehalten.“) als auch ihre Entlastungszeugin zu einer dann wahrheitsgemäßen Aussage.

Das Urteil für die 32-Jährige: Ein Jahr und drei Monate Freiheitsentzug (ausgesetzt zur Bewährung) und Führerscheinentzug für zwei Jahre und vier Monate. Ihre Ex-Lebensgefährtin macht zudem Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend.