Kamen/Iserlohn.
„Es gab keinerlei Hinweis auf einen Suizid“, sagt Staatsanwalt Bernd Maas, der die Untersuchungen nach dem Selbstmord des 19-Jährigen aus Kamen-Heeren in der Justizvollzugs-Anstalt Iserlohn-Drüplingsen leitet. Von einer psychischen Erkrankung und einer ärztlich verordneten Behandlung mit Psychopharmaka des U-Häftlings sei nichts bekannt gewesen.
Erhängt am eigenenHosengürtel
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hagen dauern seit nunmehr Montag dieser Woche an, nachdem sich der junge Mann aus Kamen gegen 14 Uhr in seiner Einzelzelle an seinem Hosengürtel erhängt hat.
Den durfte er tragen, weil es nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft „keinerlei Hinweis auf einen Suizid“ gegeben habe. Zuletzt gesprochen habe mit dem 19-Jährigen der Anstaltsarzt, der nach einer gut einstündigen Untersuchung nicht den Eindruck gehabt habe, „dass der Häftling nicht mit der Haftsituation zurecht gekommen wäre“, so Mars: „Vielmehr hat er dem Arzt gegenüber sogar geäußert, dass er mit einer baldigen Entlassung aus der Untersuchungshaft rechne.“
Umso makaberer, als dass später auf der amtlichen Bescheinigung über die Haftentlassung „Suizid“ als Grund angegeben ist.
Bleibt die Frage, warum in Iserlohn nichts bekannt war über die Vorerkrankungen des 19-Jährigen, dem ärztlich Psychopharmaka verordnet waren. Außerdem stand er bei einem Vormund unter Betreuung. Informationen, die die Vollzugsbeamten normalerweise dem so genannten „Aufnahmeersuchen“ entnehmen, das Untersuchungshäftlinge bei ihrer Inhaftierung bei sich führen.
Wie auch der 16-jährige Komplize des Heereners, der als Haupttäter gilt und in der JVA Wuppertal einsitzt.
Komplize wird perVideo überwacht
Dort kümmert man sich mit Videoüberwachung und viertelstündlicher Zellüberwachung ungleich intensiver um den Jugendlichen, der in der Szene als „harter Knochen“ gilt und in seinem jungen Alter bereits auf eine beachtliche kriminelle Karriere blicken kann.
Anders der 19-Jährige, der bislang nur einmal in Erscheinung getreten ist und 15 Stunden Freizeitarbeit abzuleisten hatte. Dass beide nach dem Handtaschenraub auf eine 72-Jährige am 19. April in der Grünanlage nahe der Kämerstraße überhaupt in U-Haft geschickt wurden, ist nicht unumstritten. Schließlich hatte das Duo ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Vollzugsbedienstetewerden vernommen
Der 19-Jährige aus Heeren galt nicht als Wiederholungstäter und konnte einen festen Wohnsitz nachweisen. Umstände, die die Staatsanwaltschaft in Hagen nicht zu untersuchen hat und sich ausschließlich auf die Umstände in der Haftanstalt Iserlohn konzentriert.
Fest stehe dort, so gab Staatsanwalt Bernd Mars zur Auskunft, dass ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden könne. Da bei Todesfällen in staatlicher Obhut stets besonders Wert auf Sorgfalt und intensive Ermittlungen gelegt werde, liefen allerdings noch einige Vernehmungen von Vollzugsbediensteten. conte