Kamen. .
Das Beharren der FDP auf einen Sonderweg bei der Landtagswahlplakatierung schlägt Wellen. Nun will Kandidat David Thomas Karnas doch auf städtische Tafeln, darf aber nur noch die Hälfte der Standorte nutzen.
Zwischen Piraten und Linken klafft ein Loch auf den 43 Plakatwänden, die die Stadt traditionell für den Wahlkampf zur Verfügung gestellt hat. Die FDP hängt dort nicht, weil sie das Plakatierungsabkommen zur Vermeidung von Plakatwäldern nicht unterzeichnet hat. Eine Unterschrift dort honoriert die Stadt mit Gleichbehandlung bei Größe und Standortzahl, obwohl gesetzlich kleine Parteien darauf keinen Anspruch haben. Außerdem bietet die Stadt einmalig an, die Plakate zu kleben.
Wegen der verweigerten Unterschrift wurden der FDP 22 Plakate an anderen Standorten innerhalb geschlossener Ortschaft genehmigt. Dafür aber wie für weitere Plakate an Kreis- und Landesstraßen wären Anträge zu den Standorten erforderlich gewesen, um deren Eignung zu bewerten. Solche Anträge habe es bei ihnen nicht gegeben, erklären Stadt- und Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion. Dagegen betont die FDP, man halte eine schriftliche Genehmigung der Kreisverwaltung in Händen.
In Einzelfällen gingen Beschwerden gegen FDP-Plakate ein. Die wurden an den Straßenträger weitergegeben, der auch reagiert habe, so die Stadtverwaltung. In einer Presseerklärung behauptet nun Karnas, FDP-Plakate seien widerrechtlich entfernt, beschädigt oder zerrissen worden. Wegen Beschädigung eines Großplakates hat die FDP auch Anzeige bei der Polizei erstattet.
Inzwischen hat die FDP bei der Stadt beantragt, ihre 22 innerörtlichen Plakate auf städtische Tafeln kleben zu dürfen. Die Stadt will das in dieser Zahl genehmigen, allerdings muss die FDP selbst kleben.