Kamen. .

Die Handschellen schlossen sich gestern Nachmittag nicht noch einmal um die Gelenke der beiden Kamener Angeklagten im Cannabis-Prozess.

Nach fast einem halben Jahr Aufenthalt im Gefängnis konnten sie wieder nach Hause – mit der Auflage, sich künftig einmal wöchentlich bei der Polizei zu melden. Nur der dritte im Bunde, der 28-jährige Afrikaner, kehrte dorthin zurück, wo er die letzten Monate verbracht hat: in die JVA Münster.

Wesentlich geringer als von der Staatsanwaltschaft gefordert fielen gestern die Urteile in der Verhandlung gegen die drei Angeklagten aus, die wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor Gericht saßen.

„Die Riesenmengenimponieren“

Thorsten St. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, Mustafa A. bekam drei Jahre und elf Monate aufgebrummt. Weil sie Ersttäter und in einen Familienkreis sozialisiert seien, wie der Vorsitzende Richter am Dortmunder Landgericht anmerkte, wurde in beiden Fällen der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Und auch der sogenannte Verfall von Wertersatz fiel für die beiden Männer günstiger aus als die von der Staatsanwaltschaft beantragte Summe. Der Richter setzte bei St. eine Verfallssumme von 46 000 Euro und bei A. von 30 000 Euro an. Das seien, argumentierte das Gericht, keine Fantasiebeträge, sondern gerechtfertigte Summen, die hoffentlich vollstreckbar seien.

Einmal mehr zeigte sich der Richter beeindruckt von der Vorgehensweise beim Betrieb der der professionellen Plantagen. „Die Riesenmengen imponieren“, erklärte er. Das Buch zeige das ganze Ausmaß der Tätigkeit der Bande um den Kamener Geschäftsmann Sch. Und auch die Buchführung des 50-Jährigen von der Hammer Straße fand der Richter beachtlich. „Es ist ungewöhnlich, dass es einen Straftäter gibt, der über seine Taten Buch führt, die bis 1998 zurückführen.“

Strafmildernd für alle drei Angeklagten wirke sich aber auch die Tatsache aus, dass die Überfigur Sch. die drei Männer in die die Sache verstrickt habe, so der Richter. Dass sie abhängig gewesen seien von Sch., der sie alle anleitete und zum Teil aufbaute.

So vor allem den Afrikaner, dem man 22 Fälle von bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nachweisen konnte und der sich überdies später auch noch „selbstständig“ machte. Umaru H. muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis.