Neuenrade. .

Der Prozess gegen Giuseppe und Luca B, zwei weitere mutmaßliche Auftraggeber des toten Mörders Michael P. aus Neuenrade, startete gestern vor dem Hagener Schwurgericht mit einem Paukenschlag: Noch vor Beginn stellten die Verteidiger von Giuseppe B. einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin.

Im Oktober 2006 hatte Michael P. den Kölner Wirt Umberto S. mit etlichen Schüssen förmlich hingerichtet. Später behauptete er, den Auftrag von der Familie B, also von dem gesondert verfolgten Pasquale B, dessen Bruder Giuseppe (44) und dessen Neffen Luca (24) erhalten zu haben. Der gesondert verfolgte Mario L. soll der Familie B. 20 000 Euro für den Mord geboten haben. Die sollen den Auftrag an P. weitergeleitet und ihm 10 000 Euro in Aussicht gestellt haben.

Anwälte wollten die Fotografen ausschließen

Ursprünglich sollten alle vier Männer bereits ab Oktober auf der Anklagebank sitzen. Zu der Zeit verbüßten Vater und Sohn B. allerdings noch langjährige Haftstrafen im italienischen San Remo wegen eines anderen Kapitaldelikts und wurden nicht rechtzeitig ausgeliefert. Ihr Verfahren wurde abgetrennt. Nun in Deutschland angekommen, soll ihnen jetzt der Prozess gemacht werden.

Gestern kam es in Hagen jedoch noch nicht einmal zur Feststellung der Personalien der Angeklagten, geschweige denn zur Verlesung der Anklageschrift. Grund: Daniel Wölky und Wolfgang Heer, Verteidiger von Giuseppe B, lehnten die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen und später offenbar noch ein weiteres Kammermitglied wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Für die zahlreich erschienenen Pressevertreter bedeutete das stundenlanges Warten – mit ungewissem Ausgang.

Auch forderten die Anwälte, dass ihr Mandant erst in den Saal geführt werde, wenn die Kameras verschwunden seien. Die Vorsitzende wollte dem Antrag zunächst folgen und provozierte damit den Unmut der Medien. Wenig später gab sie bekannt, sich geirrt zu haben. In diesem Fall habe das öffentliche Interesse Vorrang vor den persönlichen Interessen der Angeklagten.

Es kam zum Disput zwischen ihr und den Verteidigern von Giuseppe B. Nach dem Befangenheitsantrag habe sie den Kammervorsitz nicht inne, könne daher nicht entscheiden und begebe sich so in die Gefahr, eine Rechtsbeugung zu begehen.

Letztendlich wurde der Prozess vor dem Schwurgericht auf den 27. April vertragt.