Bergkamen. . Irgendwie „stinkt“ die ganze Sache, die derzeit vor dem Jugend-Schöffengericht verhandelt wird, dort nach Auffassung der Anklage eigentlich gar nicht hingehört.

Irgendwie „stinkt“ die ganze Sache, die derzeit vor dem Jugend-Schöffengericht verhandelt wird, dort nach Auffassung der Anklage eigentlich gar nicht hingehört.

Es geht um den angeblichen Diebstahl von zwei Fläschchen Parfüm im Wert von 135 Euro – passiert Mitte Oktober vergangenen Jahres bei einem Logistiker in Unna. Dort arbeitete auch der 21-jährige Angeklagte aus Bergkamen, in dessen Jacke die beiden Fläschchen gefunden wurde.

Angeklagter bestreitet Diebesgut

Er allerdings bestreitet durchaus nachvollziehbar, das „Diebesgut“ gar nicht hat mitgehen lassen wollen. Erstens habe jeder Mitarbeiter von den Sicherheitsschleusen und Untersuchungen gewusst, zweitens habe er längst die Routinekontrolle sauber passiert, als er durchsucht worden sei, und drittens spreche sein Vorstrafenregister nicht dafür, dass er sich überhaupt noch etwas Kriminelles hätte leisten können.

Genau aber das ist der Grund, warum die Vorsitzende Richterin den Fall geklärt haben will: „Ist der Diebstahl nachzuweisen, dann ist er reif für den Jugendarrest“, ansonsten gebe es einen Freispruch.

Schon längst vor einem Urteil wurde ein Zeuge vom Sicherheitsdienst mit einem Ordnungsgeld bestraft, der trotz zweimaliger Ladung nicht erschienen war: 200 Euro ersatzweise vier Tage Haft. Zum nächsten Termin wird er polizeilich vorgeführt. Dann soll auch abschließend geklärt werden, was es nun mit den Parfümfläschchen auf sich hat.