Neuenrade/Hagen. . Auch wenn mit Michael P. aus Neuenrade der Mörder des Kölner Wirts Umberto S. feststeht, liegt der Grund für die Hinterbliebenen nach wie vor im Dunkeln. Im Prozess gegen Pasquale B. und Mario L. brachte es eine Tochter gestern vor dem Hagener Landgericht auf den Punkt: „Ich stehe immer noch vor einem Rätsel.“

Der 7. Oktober 2006 hätte ein schöner Tag werden sollen. Der Tag, an dem eine Tochter des Toten hätte heiraten sollen. Anstelle dessen war die Welt der Familie S. am 6. Oktober eingestürzt. Mit mehreren Schüssen hatte Michael P. den Gastronom förmlich hingerichtet. Später, beim spektakulären Geständnis im eigenen Prozess, behauptete der Neuenrader, nach Maßgabe seiner Auftraggeber hätte Umberto S. die Hochzeit nicht mehr erleben sollen.

Jahrelang tappte die Familie des Toten im Dunkeln, suchte Täter und Motiv. Gerüchte kamen auf, brachten Umberto S. mit Prostituierten in Zusammenhang. Der Fund eines Bankfachs mit 160 000 Euro aus dem Besitz des an sich finanziell angeschlagenen Wirts sorgte für eine große Überraschung. Viele Fragen sind bis heute unbeantwortet.

Mario L, früherer Freund und Geschäftspartner des Toten, geriet zwischenzeitlich in Tatverdacht. Doch erst die Lebensbeichte des Mörders brachte ihn, Pasquale B. und ab nächste Woche zwei weitere Mitglieder der Familie B. auf die Anklagebank. Michael P. erklärte damals, die Familie B. habe ihn mit der Tat beauftragt. Und, so sein Eindruck, zuvor habe wiederum Mario L. die Familie B. beauftragt.

Beschwerde gegendie Haftfortdauer

Mit dem Verdacht konfrontiert, dass ihr Vater die Hochzeit nicht erleben sollte, zeigte sich die Tochter erschüttert: „Ich hatte das Gefühl, ich hatte mich irgendwie schuldig gemacht.“ Der Mord sei für sie alle ein „Riesenschock“ gewesen. Die Anwälte von Pasquale B. legten indes eine Beschwerde gegen den Haftfortdauer-Beschluss ein. Sie beantragten ein ergänzendes Glaubhaftigkeitsgutachten, nachdem das vorläufige schriftliche Gutachten dem toten Kronzeugen Michael P. Glaubhaftigkeit bestätigt hatte; es folgte ein weiterer Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin.

Das Verfahren wird am Montag fortgesetzt.