Werdohl. .

Am Sonntag, 13. Mai, findet die Landtagswahl statt. Andrea Mentzel von der Stadtverwaltung erklärt, was man als Wähler dabei beachten muss.

Wählen können am Wahltage volljährige Deutsche, die mindestens seit dem 27. April 2012 in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 8. April 2012 (Stichtag) mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Den 12 300 Wahlberechtigten in Werdohl wird in der kommenden Woche eine Wahlbenachrichtigungskarte übersandt. Auf dieser Karte ist ihr Wahllokal eingetragen. Einige Karten können aber erfahrungsgemäß nicht zugestellt werden.

Wer bis zum 23. April keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr beim Wahlamt der Stadt Werdohl, Rathaus, Goethestr. 51, Zimmer Nr. 5 , oder telefonisch unter 917-100 über sein Wahlrecht informieren. Die Einspruchsfrist läuft am 27. April, 12.30 Uhr, ab.

Für die Landtagswahl besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist auch der Briefwahlantrag.

Roter Umschlagvom Briefwähler

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftlichen Vollmacht vorlegen. Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 11. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Nur in Ausnahmefällen können Unterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlberechtigte muss den Briefwahlantrag in einem frankierten Briefumschlag an den Bürgermeister, Wahlamt, Goethestraße 51, 58791 Werdohl senden.

Die Wahlberechtigten können den Briefwahlantrag auch persönlich beim Wahlamt abgeben und die Briefwahlunterlagen sofort mitnehmen. Hierbei kann man die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine vornehmen. Der Antrag für die Briefwahlunterlagen sollte bis spätestens Mittwoch, 9. Mai, verschickt sein. Nach Prüfung des Briefwahlantrages werden dem Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen übersandt. Den Unterlagen liegt ein Merkblatt mit Infos bei.

Der Briefwähler sendet dann den roten Wahlbrief, in dem sich der Stimmzettel im blauen Wahlumschlag und gesondert der unterschriebene Wahlschein befinden müssen, an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle zurück. Der rote Wahlbrief wird von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung im Rathaus vorliegen. Der Wahlbrief kann auch in einen der Rathausbriefkästen geworfen werden.

Für Auskünfte zur Briefwahl stehen ab dem 16.April während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer Nr. 5, die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes (Telefon 917-100) gerne zur Verfügung.