Unna. .

Keine Zugeständnisse für die Piraten-Partei im Landtagswahlkampf durch die Stadt Unna. Wie alle kleineren Parteien und Wählergruppen müssen sie sich auf DIN A2-große Werbeareale auf den 35 städtischen Plakatflächen beschränken. Dem Argument der Freibeuter, dies sei ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, wollte die Stadt nicht folgen.

Die Piraten hatten in ihrem Antrag zwar eingeräumt, dass das Parteiengesetz eine Abstufung „nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaßes“ zulasse. Zugleich aber bezweifelt, dass ein A 2-Plakat den Zweck, die Aufmerksamkeit der Passanten zu erregen, neben einem A 0-Plakat noch erreicht. Letztere, viermal so große Areale, wurden den im Bundestag sowie im Landtag vertretenen Parteien von der Stadt zugewiesen.

Die Stadt sieht in dieser Verfahrensweise das Parteiengesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gewahrt. Da nach dem hieraus abgeleiteten Prinzip der abgestuften Chancengleichheit die Felder der städtischen Plakatflächen aufgeteilt wurden. Das A1-Format vorangegangener Wahlen sei aufgrund der gestiegenen Anzahl der gestellten Nutzungsanträge im Format A2 aufgeteilt worden, um allen kandidierenden Parteien und Wählergruppen, die weder im Bundestag noch Landtag vertreten sind/waren, ein gleichgroßes Feld zuteilen zu können.

Das Argument der Piraten, auf den städtischen Plakatflächen in Kamen und Bergkamen erfolge eine Gleichbehandlung durch einheitliche Plakatgrößen, sieht die Stadt nicht vergleichbar. Die Zuteilung dort sei (anders als in Unna) an den Beitritt zum Plakatierungsabkommen gekoppelt. Die Stadt räumt aber ein, dass nicht abgerufene Plakatfläche auf Antrag neu vergeben werden könne, so dass sich der Piraten-Platz noch vergrößern könnte.

Claus Palm kündigte an. dass die Piraten jetzt rechtliche Schritte, in Form eines Eilantrages beim Verwaltungsgericht, prüfen würden.