Dorsten. .
Ein immer wieder von Tränen unterbrochenes Geständnis und die Ankündigung, sich in Therapie zu begeben, retteten Oliver K. am Ende die Freiheit nicht. Einen stationären Drogen-Entzug und ein Anti-Gewalttraining wird er im Knast absolvieren müssen. Dahin schickte ihn das Dorstener Schöffengericht für 17 Monate, weil er die Lebensgefährtin (21) und Mutter seines zweijährigen Sohnes mehrfach brutal verprügelt hatte und die Polizei bei ihm Drogen fand.
Drei Tage ohne Schlaf
Beruflich hat der 27-Jährige bislang nichts zuwege gebracht, dafür aber eine beachtliche kriminelle Karriere hingelegt. Eine „erhebliche Rückfallgeschwindigkeit“ bescheinigte die Staatsanwältin dem „Stammkunden“ des Amtsgerichts. Für die gestrige Verhandlung schaltete Richterin Regine Heinz eine juristische Erörterung vor: Neben vier Anklagen waren zwei nicht verbüßte Strafen einzubeziehen, die man K. im vergangenen Jahr aufgebrummt hatte.
Seine Drogenabhängigkeit brachte K. immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt und war Auslöser weiterer Straftaten. Zwar nimmt er am Methadon-Programm teil, konsumierte aber nebenbei auch Amphetamine, Heroin und Marihuana. „Ich hatte drei Tage nicht geschlafen“, erklärte er die Prügelattacke gegen seine Lebensgefährtin im Februar 2011. Die Polizei fand bei der Durchsuchung der Wohnung an der Mühlenstraße Heroin und Marihuana.
Im Juni setzte es erneut Prügel für die 21-jährige, Hämatome und Platzwunden waren die Folge. Dabei hatte das Paar die Anordnung des Familiengerichts ignoriert, sich voneinander fernzuhalten. Im August schließlich fand die Polizei erneut Drogen bei K. – nach einer Prügelei in einer Holsterhausener Gaststätte war er von Beamten durchsucht worden.
„Bewährung macht keinen Sinn. Sie brauchen den Druck der Vollstreckung, um eine Therapie durchzustehen“, befand Richterin Heinz, die dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. Mit einer erneuten Haftverschonung, so das Gericht, sei ihm nicht geholfen: „Wenn Sie draußen bleiben, ist es nur eine Frage der Zeit, wann Sie wieder straffällig werden.“