Plettenberg/Märkischer Kreis. Das Land Nordrhein-Westfalen hilft auch in diesem Jahr Familien bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hilft auch in diesem Jahr Familien bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden durch die Vergabe zinsgünstiger Darlehen.
Mit jeweils 200 Millionen Euro fördert das Land Bau oder Erwerb selbst genutzter Wohnungen und Häuser. Wie viele öffentliche Mittel der einzelne Bürger erhält, hängt unter anderem vom Wohnort ab. „Hier in Plettenberg sind es insgesamt 55 000 Euro für den Neubau und bis zu 46 000 Euro für ältere gebrauchte Immobilien“, weiß LBS-Gebietsleiter Werner Wagener. Dazu kommen weitere Vergünstigungen für im Haushalt lebende Kinder oder bei Maßnahmen für barrierefreies Wohnen.
EnergetischeModernisierung
Beim Märkischen Kreis ist der Fachdienst Wohnungswesen und Elterngeld Bewilligungsbehörde für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Eigenheimförderung ist einkommensabhängig und richtet sich an Haushalte mit Kindern und Schwerbehinderte in den unteren und mittleren Einkommensgruppen. Die Förderung ist für Neubauvorhaben wie auch den Erwerb bestehender Objekte bestimmt.
Interessant sind auch die Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Objekten. Hier gibt es in der Regel 70 Prozent der Neubaudarlehen. Für ältere Objekte, die vor 1995 errichtet wurden und nicht die Bedingungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, gibt es das Kombimodell, das mit 80 Prozent der Neubaudarlehen gefördert wird. Allerdings müssen im Kombimodell Maßnahmen zur energetischen Modernisierung vorgenommen werden.
Seit einigen Jahren werden auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren, z.B. durch den Einbau einer bodengleichen Dusche oder breiterer Türen, gefördert. Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Darlehen des Landes für Wärmedämmung, Einbau neuer Fenster und einer neuen Heizungsanlage.
Programme könnenkombiniert werden
Die zinsvergünstigten Förderdarlehen starten mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent. Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person können die günstigen Konditionen erhalten, wenn sie unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben. Wagener: „Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 5000 Euro beim Neubau und bis zu 4000 Euro für eine gebrauchte Wohnung.“ Ganz wichtig: Bau oder Erwerb dürfen keinesfalls starten, bevor die Mittel bewilligt wurden. Der Antrag wird im Rahmen der Gesamtfinanzierung gestellt.
„Weil auch noch Anträge aus dem Vorjahr warten, sollten Interessenten sich bald informieren. Es ist damit zu rechnen, dass die Fördertöpfe auch in diesem Jahr wieder schnell leer sind“, sagt Werner Wagener. Außerdem stehen weitere Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank zur Verfügung, die kombiniert werden können. „Das kann schnell eine Entlastung der Gesamtfinanzierungskosten in fünfstelliger Höhe bringen“, so der LBS-Gebietsleiter.