Dorsten. . Sein Geständnis vor dem Schöffengericht und sein offenbar ernsthaftes Bemühen, aus einem Leben als Drogen-Händler und -Konsument auszusteigen, zahlte sich für K. aus.
Sein Geständnis vor dem Schöffengericht und sein offenbar ernsthaftes Bemühen, aus einem Leben als Drogen-Händler und -Konsument auszusteigen, zahlte sich für K. aus. Das Dorstener Amtsgericht verließ er mit einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Was den 43-Jährigen besonders erleichterte: Auch die 15monatige Haftstrafe, die das Landgericht Essen im vergangenen Juni wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gegen ihn verhängte, muss er nicht antreten. Sie wurde zusammengefasst im Urteil mit einem Aufschlag von neun Monaten für die in Dorsten angeklagten Taten.
K. hatte es dem Gericht leicht gemacht. Obwohl der Zeuge, der ihn bei der Polizei beschuldigt hatte, ihm in zehn Fällen jeweils etwa 150 Gramm Marihuana verkauft zu haben, verschwunden ist und nicht aussagen konnte, räumt die Anwältin von K. gleich zu Beginn in einem Rechtsgespräch die Taten ein. Er habe in dieser Zeit nicht nur gehandelt, sondern auch selbst in erheblichem Maße konsumiert, berichtete er: „Etwa fünf bis sechs Joints pro Tag.“
Punkten konnte der gelernte Tischler auch mit seinen Bemühungen um eine drogenfreies Leben, die er nach dem Essener Urteil unternahm. Er unterziehe sich „sehr zuverlässig einem längeren therapeutischen Prozess“ bestätigte ein Mitarbeiter der Drogenberatung West-Vest. Um seinen Führerschein zurückzubekommen, hat K. einen Abstinenzvertrag abgeschlossen, vier Drogenscreenings bestätigten seither seine Enthaltsamkeit. Auch um seine achtjährige Tochter, so hieß es, kümmere er sich.
Nicht nur das Geständnis, auch diese Bemühungen hononierte Staatsanwalt Ulrich Polländer: „Die Gesellschaft hat nichts davon, sie einzusperren. Sie haben die Chance, von den Drogen loszukommen.“ Dem Angeklagten, der das Urteil noch im Gerichtssaal annahm, gab Richterin Regine Heinz noch eine Warnung mit auf den Weg: „Es ist ihre einzige Chance. Wenn Sie erneut erwischt werden, widerrufe ich das Urteil sofort.“