Essen. Barbara Steffens hat getan, was sie tun musste. Sie ist Gesundheitsministerin. Es gehört zu ihrer Aufgabe, die Menschen zu warnen, wenn sie Stoffe inhalieren, von denen sie nicht genau wissen, wie gefährlich sie sind.

Denn dass das Nikotin der E-Zigaretten schädlich ist, daran besteht wohl kein Zweifel. Nur über das Ausmaß streiten Lobbyisten und Wissenschaftler weiterhin. Die Warnung war deshalb in Ordnung. Die E-Zigarette auf Basis des Arzneimittelschutzgesetztes zu verbieten, war es nicht. Das Verbot schränkt die persönliche Freiheit der Menschen und ihr Recht auf Genuss ein. Das sieht auch das Oberverwaltungsgericht so.

Es ist zwar noch keine Entscheidung gefallen, doch der Hinweis der Juristen an Barbara Steffens ist ein erstes Indiz, wohin die Debatte um die aromatisierten Nikotinspender gehen könnte: Sie sind Genuss- statt Arzneimittel. Die Grundlage für das Verbot wackelt. Unangenehm für die Ministerin, die sich an die Spitze der E-Zigaretten-Gegner in Deutschland gestellt hat. Mehr aber zunächst auch nicht. Bis es eine bundesweit gültige Rechtsprechung geben wird, werden noch viele Richter vieler Instanzen urteilen müssen. Siehe dazu auch: Rauchverbot.