Lünen. . 26 Lüner Mitarbeiterinnen der insolventen Drogeriemarktkette sind entlassen worden. Wie viele von ihnen in die geplante Transfergesellschaft wechseln werden, ist noch unklar. Insgesamt haben im hiesigen Bezirk 56 Mitarbeiterinnen von Schlecker Kündigungen erhalten.
An der Eingangstür hängt ein weißer DIN-A4-Zettel. „Ab sofort geschlossen!“ steht darauf, handgeschrieben mit knallrotem Edding. Mehr kann man nicht sehen, denn das gesamte Schaufenster ist blickdicht beklebt. Mit lieblosen Blümchen-Tapeten soll die leergeräumte Schlecker-Filiale in der Fußgängerzone vor neugierigen Blicken geschützt werden. Man kann nur Vermutungen darüber anstellen, wie sich diejenige gefühlt hat, die diesen Zettel schreiben musste. Als letzte Amtshandlung sozusagen, als finale Geste vor der großen Ungewissheit.
Nur zehn Frauen behalten ihren Job
Eine Ungewissheit, die für 26 Frauen aus Lünen den Alltag der nächsten Wochen und Monate bestimmen wird. Denn sie haben Kündigungen von Schlecker erhalten. Nur rund zehn Lüner „Schlecker-Frauen“ bleiben bei der insolventen Drogeriemarktkette angestellt – wo und wie genau, ist aber noch völlig unklar.
Insgesamt haben 56 Mitarbeiterinnen im Bezirk Werne, Lünen, Selm, Bork und Olfen Kündigungen erhalten, von 88 „Schlecker-Frauen“ können lediglich 32 ihren Arbeitsplatz behalten. Alle anderen mussten sich bis Dienstag (27. März) entscheiden, ob sie entweder der Transfergesellschaft beitreten, oder ob sie in die Kündigung einwilligen und damit ab dem 1. April komplett freigestellt werden.
Wie viele der Lüner „Schlecker-Frauen“ sich für die Auffanggesellschaft entschieden haben, konnten weder Betriebsrätin Heike Otto noch Verdi-Gewerkschaftssekretär Reiner Kajewski gestern mitteilen. „Das entscheiden die Frauen ganz allein für sich“, sagte Heike Otto. Generell würde sie den Mitarbeiterinnen aber dazu raten, in die Auffanggesellschaft zu wechseln. „Da können sie sich fortbilden, sie können dazulernen und mal ein paar andere Sachen ausprobieren“, so Otto. Außerdem würden so „die Arbeitslosenbezüge um ein halbes Jahr nach hinten verschoben“.
80 Prozent des letzten Nettolohns
Die Frauen, die sich für die Transfergesellschaft entscheiden, sollen bei eben dieser angestellt werden und etwa sechs Monate lang 80 Prozent ihres letzten Nettolohns erhalten – bevor sie dann Arbeitslosengeld beantragen müssten. Zudem sollen die Frauen geschult und für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Gerade bei den Schlecker-Mitarbeiterinnen, die teils seit Jahrzehnten bei dem Unternehmen arbeiten, oft keine Erfahrung im Bewerbung-Schreiben oder im Umgang mit PC und Internet haben, sei „eine intensive Beratung, Berufswegeplanung und Weiterqualifizierung elementar“, so eine Gewerkschafterin in einer Verdi-Mitteilung.
Allerdings ist die Finanzierung einer solchen Transfergesellschaft noch nicht gesichert. Die Bundesländer verhandeln derzeit noch, ob sie für einen entsprechenden Kredit der staatlichen Förderbank KfW bürgen. Mit einem Ergebnis wird frühestens Mittwoch (28. März) gerechnet. Transfergesellschafter für den hiesigen Bezirk wäre die TÜV Nord Transfer GmbH.
Über den Sinn und Nutzen solcher Gesellschaften wird allerdings derzeit auf verschiedenen Ebenen stark diskutiert. Einige Arbeitsrechtler argumentieren, eine wirksame Kündigung sei für die Schlecker-Mitarbeiterinnen im Regelfall günstiger, und generell seien die finanziellen Leistungen ebenso wie die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen vollkommen unzureichend.
Fest steht jedoch: Sollte die Transfergesellschaft nicht zustande kommen, stünden alle 11 000 „Schlecker-Frauen“ ab April auf der Straße.