Rees. .

In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Regionalexpress RE 5 von Koblenz nach Emmerich aufgrund von Verspätungen in Wesel endete, was zu erheblichen Verspätungen und Umständen der Fahrgäste führte.

Darüber hinaus kündigte die Deutsche Bahn AG an, dass der RE 5 aufgrund vorhersehbarer Verspätungen für die Dauer von zwei Wochen tagsüber zwischen 8 und 18.30 Uhr planmäßig in Wesel endet bzw. erst von dort aus abfährt.

Betroffen von diesen Beeinträchtigungen sind besonders die Fahrgäste und Berufspendler aus Rees und Umgebung. „Es kann doch nicht sein, dass die Bahn ihre Fahrgäste auf dem Bahnhof in Wesel stehen lässt, nur damit der Zug wieder fahrplanmäßig in die Gegenrichtung starten kann. Für diese Entscheidungen, das Verhalten der DB AG und die mangelnde Kundenfreundlichkeit habe ich keinerlei Verständnis“, ärgert sich der Reeser Bürgermeister Christoph Gerwers. Der Schienenpersonennahverkehr dürfe nicht planmäßig beeinträchtigt werden.

Gerwers nahm das zum Anlass, um sich an den NRW-Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn, Reiner Latsch, zu wenden. In dem Schreiben bringt er sein Unverständnis zum Ausdruck. Damit aber nicht genug. Gerwers befürchtet noch weitere Einschränkungen. „Mit Blick auf den dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie, der in absehbarer Zeit erfolgen soll und voraussichtlich einen Zeitraum von drei bis vier Jahren umfassen wird, wird mir angesichts der aktuellen Vorkommnisse um den Personennahverkehr von Rees ins Ruhrgebiet und wieder zurück zunehmend angst und bange“, so der Reeser Verwaltungschef weiter.

Anspruch auf eine vernünftige Beförderung

Deshalb richtete er die dringende Bitte an den NRW-Konzernbevollmächtigten der DB AG, sich der Angelegenheit anzunehmen und für schnelle Abhilfe zu sorgen, „damit die Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn aus Rees und Umgebung vernünftig bedient werden“, so Gerwers: „Ich hoffe, dass die Bahn für die Fahrgäste aus unserer Umgebung eine praktikable Lösung findet, schließlich haben sie ja Einzel- oder Dauertickets erworben und damit auch einen Anspruch auf eine vernünftige Beförderung durch die Deutsche Bahn.“