Berlin. Die dubiosen Vorgänge der Eigenblutbehandlung am Olympiastützpunkt (OSP) Erfurt sind eindeutig als Doping zu deklarieren. Zu diesem Fazit kommt der Sportrechtler Georg Engelbrecht in einer Stellungnahme für den Sportausschuss des Deutschen Bundestages.

Der Sportausschuss verhandelt das brisante Thema am Mittwoch – mit Engelbrecht als geladenem Sachverständigen, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie zuvor auch andere Experten erklärt Engelbrecht, dass die vom Sportmediziner Andreas Franke in Erfurt angewandte UV-Blutbestrahlung gemäß Anti-Doping-Reglement eine „verbotene Methode darstellt“. Das sei spätestens seit 2003 klar. Damals hatte der Sport-Weltgerichtshof Cas die Vorgänge in Österreichs Olympiateam bei den Winterspielen 2002 in Salt Lake City aufzuarbeiten. Auch die Doper um den Trainer Walter Mayer bestrahlten seinerzeit Blut mit ultraviolettem Licht. Engelbrecht gehörte 2003 beim Cas zu den Schiedsrichtern.

Am OSP Thüringen wurden mindestens 30 Athleten aus fünf Sportarten mit der UV-Methode behandelt – darunter auch Claudia Pechstein, fünfmalige Olympiasiegerin im Eisschnelllaufen. Medizinische Ausnahmeregelungen soll es in keinem Fall gegeben haben. Gemäß Informationen des Deutschlandfunks handelt es sich um vierzehn Radsportler, je fünf Leichtathleten und Eisschnellläufer, zwei Handballer und eine Ringerin. Sportrechtler Engelbrecht sagt, wenn Athleten von Franke „ohne medizinische Indikation behandelt“ wurden, „egal ob per Injektion oder Infusion und egal mit welchen Blutmengen“, dann ist das „ein Dopingverstoß“.

Der Arzt schweigt

Die UV-Bestrahlung diente laut Franke angeblich der Infektbehandlung. Krankenkassen akzeptieren und bezahlen derlei dubiose Methoden allerdings nicht. Also bezahlte lange Jahre der Bund – aus Steuermitteln. OSP-Chef Bernd Neudert schreibt jetzt an den Sportausschuss: „Herr Franke setzte die Methode der Ultra-Violettbestrahlung des Blutes (UVB) seit vielen Jahren mit Kenntnis des OSP Thüringen im Rahmen der Behandlung von erkrankten Sportlern ein.“ Bis Mai 2007 bezahlte der OSP sogar die Verbrauchsmaterialien. Franke habe „glaubhaft versichert“, dass seine Methode „nicht dem gültigen NADA-Code widerspricht“. Bei wem und wie häufig Franke diese Methode zwischen November 2008 und April 2011 eingesetzt hat, sei dem OSP aber „nicht bekannt“. Franke selbst verweigert Informationen, beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht – und das laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft, die im April 2011 eine Hausdurchsuchung bei Franke durchführte.