Bergkamen. . Zum 10. Mal jährt sich der Start der PCB-Sanierungsarbeiten im Städtischen Gymnasium. Die sind zwar längst erfolgreich abgeschlossen worden, doch deren finanzielle Folgen beschäftigen immer noch die Juristen

Zum 10. Mal jährt sich jetzt der Start der PCB-Sanierungsarbeiten am und im Städtischen Gymnasium. Die sind zwar selbst längst erfolgreich abgeschlossen worden, doch deren finanzielle Folgen beschäftigen immer noch die Juristen und haben aktuell eine großes Loch in die Finanzplanung des Amts für Schule, Sport und Weiterbildung gerissen.

In erster Instanz gab es für die Stadt Bergkamen vor dem Landgericht Bochum eine Niederlage. In der Verhandlung erkannte es nicht den Schadensersatzanspruch in Höhe von rund einer Millionen Euro gegenüber dem Erstsanierer „Jesberger & Partner“ an. Der Vorwurf der Stadt lautete, diese Firma habe schludrig gearbeitet, so dass sich kein Erfolg eingestellt habe.

Letzte Nachsanierung im Sommer 2009

Die letzten Nachsanierungsarbeiten zur Beseitigung des Krebs erregenden PCB wurden erst in den Sommerferien 2009 erledigt. Dabei ging es unter anderem um die Beseitigung von PCB-haltigen Fugen- und Dichtmassen im Bereich der Türen.

Während Messungen im sanierten 1. und 2. Bauabschnitt zeigten, dass die kritische Interventionsgrenze von 300 Nanogramm pro Kubikmeter Raumluft längst nicht mehr erreicht wurde, lag sie vor drei Jahren im 3. Abschnitt immer noch darüber.

Insgesamt hat die Stadt im Laufe der vergangenen Jahre 2,26 Mio. Euro in die PCB-Sanierung investiert. Dass „Jesberger & Partner” nicht korrekt gearbeitet habe, stritt in der ersten Instanz das Landgericht Bochum nicht ab, verweigerte der Stadt Bergkamen aber wegen angeblicher Formfehler jeglichen Schadenersatz.

Das sah das Oberlandesgericht Hamm danach in einer Berufungsverhandlung anders. Es wollte sich aber damals nicht auf die Höhe der Zahlung an die Stadt festlegen.

Diese Entscheidung ging an das Landgericht Bochum zurück. Das solle die Summe durch einen Gutachter feststellen lassen, gab das Oberlandesgericht vor. Gleichzeitig entschieden die Richter in Hamm, dass eine Revision nicht möglich ist. Was der Gutachter feststellt, ist demnach Fakt.

Das alles sollte eigentlich bis zum 15. September 2009 erledigt sein. Doch der beauftragte Gutachter habe ein ums andere Mal Termine für die Lieferung seiner Zahlen und Fakten verstreichen lassen, erklärte am Dienstag der Leiter des Bergkamener Rechtsamts, Bernd Roreger.

Inzwischen wird auch wieder vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Dort suchen die Richter jetzt nach einem neuen Gutachter. Das ist offensichtlich nicht ganz so einfach, weil dessen Tätigkeit sehr arbeitsaufwendig ist. „Er muss sich in die Bauunterlagen aus den Jahren 2002 bis 2005 einarbeiten“, erklärte Roreger weiter.

Gerichtstermin stehtweiter in den Sternen

Der Termin für eine Kostenentscheidung durch das Oberlandesgericht steht deshalb noch „in den Sternen“. Immerhin hatte sich die Kammer bereits dahingehend geäußert, dass der Stadt ein Schadensersatz von rund 600.000 Euro zustehen würde. „Mit der Verzinsung ist das ein Betrag von 750.000 Euro“, erklärte Roreger.

Dieses Geld hatte Schuldezernent und Kämmerer Horst Mecklenbrauck für das vergangene Jahr im Etat des Schulverwaltungsamts fest eingeplant, dessen Aufwendungen bei insgesamt rund 2,4 Mio. liegen.