Nachrodt-Wiblingwerde. Beatrix Naujoks, aus gesundheitlichen Gründen zum 31. Januar aus dem Amt als Bürgermeisterin verabschiedet, ist jetzt zwölf Stunden pro Woche im Lüdenscheider Kreishaus im Bereich Integration tätig. Ratsmitglieder von CDU und UWG reagieren verärgert: „Das hat einen gewissen Beigeschmack.“

„So wie es meine Kraft zulässt, möchte ich künftig noch beruflich tätig sein“: Beatrix Naujoks, aus gesundheitlichen Gründen zum 31. Januar aus dem Amt als Bürgermeisterin verabschiedet, hat schon viele Wochen vorher offen diese Absicht kundgetan. Jetzt ist sie zwölf Stunden pro Woche im Lüdenscheider Kreishaus im Bereich Integration tätig.

Informiert wurde dazu vor zwei Wochen während ihrer Verabschiedung im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz. Ratsmitglieder von CDU und UWG in der Doppelgemeinde zeigten sich überrascht und reagieren verärgert. „Das hat einen gewissen Beigeschmack“, befindet CDU-Fraktionschef Peter Herbel. Schließlich beziehe Beatrix Naujoks eine Pension von der Gemeinde. Die bewegt sich laut Auskunft der Verwaltung angesichts der kurzen Dienstzeit der Ex-Bürgermeisterin im untersten Bereich.

„Schritt ist gutnachvollziehbar“

Für SPD-Bürgermeister-Kandidat und Ratsmitglied Gerd Schröder sowie Fraktionsvorsitzende Susanne Jakoby ist der Schritt von Beatrix Naujoks sehr gut nachvollziehbar. „Allein um weiter zu gesunden und ihr Leben zu stabilisieren, ist die leichte Tätigkeit im vertrauten Umfeld nötig“, beschreibt Susanne Jakoby die psychologische Bedeutung des neuen Arbeitsverhältnisses. Die jetzt losgetretene Diskussion dazu bezeichnet sie als „boshaft“.

Die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens wird von keiner Seite in Zweifel gezogen. Beatrix Naujoks war vor ihrer erfolgreichen Bürgermeister-Kandidatur als Sachbearbeiterin beim Märkischen Kreis beschäftigt. Die Rückkehr an ihre alte Wirkungsstätte hat die jetzt 56-Jährige von Anfang an nicht ausgeschlossen und aus diesem Grund nicht gekündigt, sondern sich von ihrem Arbeitgeber beurlauben lassen. Nach ihrer langen, schweren Erkrankung ist sie jetzt froh, trotz des eingeschränkten Leistungsvermögens in ihre gewohnte frühere Arbeitswelt zurückkehren zu können. Das Gehalt für die geringfügige Beschäftigung ist so niedrig, dass es keine Auswirkung auf die Rentenzahlung hat.