Der Fall von Zahia Hameurlaine wird nun untersucht. Doch nach französischem Strafrecht kann ein Mann, der eine Minderjährige vergewaltigt hat, zwanzig Jahre nach der Tat nicht mehr belangt werden.

Die Verjährungsfrist bei schwerer Körperverletzung endet sogar schon nach zehn Jahren. Im Fall von Zahia Hameurlaine hat der Rechtsanwalt wegen des langen Gedächtnisverlustes seiner Mandantin allerdings beantragt, die Frist zu verlängern.

Ferner soll eine DNA-Analyse den Nachweis erbringen, dass der mutmaßliche Täter der Vater ihres Sohnes ist.