Lünen. . Trianel steckt mitten in den Vorbereitungen für einen neuen Anlauf zur Genehmigung des Kohlekraftwerks in Lünen. Derzeit wird daran gearbeitet, die nötigen Nachweise für einen neuen Vorbescheid zu sammeln – mit insgesamt 21 Gutachterfirmen. Mitte 2013 soll das Kraftwerk ans Netz gehen.

Trianel steckt mitten in den Vorbereitungen für einen neuen Anlauf zur Genehmigung des Kohlekraftwerks in Lünen. Derzeit wird daran gearbeitet, die nötigen Nachweise für einen neuen Vorbescheid zu sammeln – mit insgesamt 21 Gutachterfirmen. Mitte 2013 soll das Kraftwerk ans Netz gehen. Außerdem hat das Unternehmen eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster eingereicht.

Das Gericht hatte in dem Verfahren des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Bezirksregierung Arnsberg den Vorbescheid aufgehoben, weil Trianel die Verträglichkeit des Kraftwerks mit den durch die EU besonders geschützten FFH-Gebieten in den Cappenberger Wäldern nicht nachweisen konnte.

Bis Mitte 2013ans Netz

Das Hauptproblem: Die befürchtete Versauerung des Waldbodens und Überschreitung entsprechender Toleranzschwellen. Trianel wolle diese Lücken nun schließen, kündigte Geschäftsführer Manfred Ungethüm am Donnerstag an. Dazu sollen unter anderem eine Boden- und eine Vegetationskartierung in den betroffenen Gebieten durchgeführt werden, hinzu kommen Einzelfallbetrachtungen und Probenentnahmen.

Was den Einsatz der zahlreichen Gutachter angeht, so wolle sich Trianel breiter aufstellen. Es gebe keinen Haupt-Gutachter mehr, die Qualitätskontrolle wolle das Unternehmen selbst übernehmen. Mit im Boot ist unter anderem der TÜV Nord. Voraussichtlich kommen noch weitere Gutachterfirmen hinzu, so Ungethüm, der zuversichtlich ist, dass der Nachweis der Verträglichkeit mit den FFH-Gebieten erbracht werden kann.

Das Vorgehen gegen die Nichtzulassung einer Revision hat offenbar eher grundsätzliche Gründe. Bekanntlich hatte das Oberverwaltungsgericht für die zulässigen Belastungen auch die Kraftwerksvorhaben in Datteln und Herne in die Bewertung mit einbezogen. Dies ist aus Sicht von Trianel in der übrigen Rechtsprechung so nicht wiederzufinden, insbesondere nicht beim Bundesverwaltungsgericht. Die Auswirkungen des Urteils auf den Industriestandort schätzt Ungethüm als enorm ein. Es würde praktisch bedeuten, dass nach einer Genehmigung für Trianel im Umkreis von bis zu 40 Kilometern praktisch kein Betrieb mehr zugelassen werden könne, der vom Bundesemissionsschutzrecht erfasst sei. Aus der Landespolitik jedenfalls habe das Unternehmen Rückendeckung erhalten, was das Ziel angehe, das Kraftwerk ans Netz zu bekommen.

Das Verfahren rund um eine Revision des Urteils werde Zeit in Anspruch nehmen. Manfred Ungethüm geht davon aus, dass das Genehmigungsverfahren für einen neuen Vorbescheid und letztlich die Betriebsgenehmigung schneller abgeschlossen sein werde. Aber er ist auch überzeugt, dass es dagegen eine erneute Klage geben wird.

Den Rest der Urteilsbegründung schätzt Trianel-Rechtsbeistand Dr. Christoph Riese eher positiv ein. So sei die Einhaltung der Irrelevanzgrenzen bei den Luftschadstoffen ebenso bestätigt worden wie die Unbedenklichkeit bei den Einleitungen in die Lippe, sowohl was Schwermetalle und Chloride angehe, als auch die Wärmelast.