Werdohl. .
Als ihrer Freundin ein Pfefferspray-Attentat zur Last gelegt wurde, nahm eine 20-jährige Werdohlerin die Schuld auf sich. Bei der Polizei und vor Gericht beteuerte sie, selbst den Knopf gedrückt zu haben. Ihre Freundin wurde dennoch verurteilt. Am Donnerstag saß die 20-Jährige wegen Falschaussage und versuchter Strafvereitlung auf der Anklagebank – und wurde freigesprochen.
Ende 2010 war es in einem Klassenzimmer der Iserlohner Berufsschule zu dem gleichermaßen unangenehmen wie gefährlichen Vorfall gekommen. Plötzlich waren giftige Nebelschwaden durch den Raum gezogen. Zwei Schülerinnen waren ins Krankenhaus eingeliefert worden, die Lehrerin hatte ihre Stimme verloren, eine ganze Etage war evakuiert worden. Sofort war die offenbar ohnehin auffällige Freundin und Mitschülerin in Tatverdacht geraten.
Vor einem Jahr stand diese dann auch vor Gericht, beteuerte aber ihre Unschuld. Die Werdohlerin stellte sich hinter vermeintliche Täterin und versicherte, sie habe das Spray in der Tasche der anderen gefunden, es für ein Deo gehalten und auf den Knopf gedrückt.
Eine Version, die sie zuvor bereits auf der Polizeiwache präsentiert hatte und die ihr das Gericht nicht abnehmen wollte.
Ihre Freundin wurde schließlich zu einem Freizeitarrest verurteilt, den sie mittlerweile verbüßt hat.
Und damit stand die 20-jährige Werdohlerin unter Verdacht, zu Gunsten der Verurteilten eine Falschaussage gemacht zu haben, um sie vor der Strafe zu bewahren.
Giftige Schwaden – ein pures Versehen
In ihrem eigenen Prozess, der bereits im Februar begann, blieb sie dabei: Sie habe das Spray für ein Deo gehalten.
Die giftigen Schwaden – ein pures Versehen. Tatsächlich hatte keiner der Belastungszeugen gesehen, dass ihre Freundin auf den Knopf gedrückt hatte. Vielmehr erklärten Entlastungszeugen, die 20-Jährige sei es tatsächlich selbst gewesen.
Der zweite Verhandlungstag endete daher recht schnell mit einem Freispruch für die Werdohlerin. „Wer letztlich gesprüht hat, ist eine offene Frage“, so das Fazit des Richters.