Alstedde.

Ein 27-jähriger Mann aus Alstedde kann es nicht lassen: War er schon 2009 wegen des Besitzes von inderpornografischen Aufnahmen in großer Zahl zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden, saß er am Freitag vor derselben Richterin wegen desselben Deliktes. Beatrix Pöppinghaus verhängte diesmal sechs Monate Freiheitsstrafe und versagte ihm die Bewährung.

Weil er in der Zwischenzeit nichts unternommen habe, seine krankhafte Neigung professionell therapieren zu lassen, gebe es keine günstige Prognose und damit keine Bewährung, sagte die Richterin. Diese Neigung hatte sein Verteidiger Christof Ladicha zur Entlastung seines Mandanten in die Verhandlung eingeführt, kam damit mangels einer Initiative des Mannes in Sachen Therapie nicht weiter.

Auch nach der Durchsuchung seiner Wohnung im Mai 2011 hätte der Angeklagte noch Zeit genug gehabt, sich professionelle Hilfe bis zum gestrigen Prozess zu holen, konnte aber nichts vorweisen. Damals waren auf seinem Laptop, auf Festplatten und einem USB-Stick insgesamt 690 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts gefunden worden. Vor der ersten Verurteilung war es noch deutlich mehr gewesen. Und der Mann stand noch unter laufender Bewährung.

Berufung ist möglich

„Hinter jedem Bild steht ein missbrauchtes Kind“, sagt Beatrix Pöppinghaus dem geständigen Täter. Er könne dem Vollzug der Strafe möglicherweise entgehen, wenn er gegen das Urteil Berufung beim Landgericht einlege und den Richtern bis zur Verhandlung darlegen könne, dass er sich in eine Therapie begeben habe, so die Richterin. „Sie wussten, dass Sie etwas tun mussten und haben nichts getan. Darum sehe ich keinen Aspekt für eine Bewährung“, gab sie dem Mann auf den Weg.