Neuenrade. .
Das war am Dienstagabend und bis weit in den Mittwochvormittag in einigen Bereichen in Neuenrade sehr glatt, auch kleinere Schneeverwehungen machten vor allem den Fußgängern zu schaffen, der eine oder andere hat den Halt verloren.
Grund genug für das Ordnungsamt der Stadt Neuenrade noch einmal auf die Pflicht von „Schneeräumung und Glättebeseitigung“ durch die Anlieger hinzuweisen. In einer Mitteilung, die die Verwaltung bereits vor Beginn der „kalten Jahreszeit“ veröffentlicht hatten, heißt es unter anderem:
Auf den Gehwegen ist bei der Winterwartung von den Anliegern ein Streifen von 1,20 Meter Breite zu räumen und abzustreuen, „abstumpfende“ Mittel sind dabei vorrangig vor den „auftauenden“ Mitteln einzusetzen. Die Verpflichtung zur Schneeräumung und Glättebeseitigung besteht sowohl vor bebauten als auch vor unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.
Und auch zu den Zeiten, wann die Anlieger aktiv werden müssen, gibt es Vorgaben:
Über den Tag, in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Fahrgasse freilassen
Nach 22 Uhr gefallener Schnee und Glatteis sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr „des folgenden Tages“ zu beseitigen.
Und Autobesitzer, die müssen sich im Winter auch ganz genau überlegen, wo sie für ihr Fahrzeug einen Parkplatz suchen. Gerade in engen Straßen muss man darauf achten, dass die städtischen Räumfahrzeuge, die mit einem „drei Meter breiten“ Räumschild unterwegs sind, ungehindert fahren können. Das heißt: Fahrgassen von mindestens 3,20m müssen frei bleiben.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können (und werden auch!) auf Kosten der KFZ-Halter umgesetzt.