Plettenberg. .

Uneingeschränktes Rauchverbot für die Gastronomie. Ausnahmeregelung für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs aufgehoben. Raucherräume in Kultur- und Freizeiteinrichtungen abgeschafft. Das sind Eckpunkte eines Entwurfs zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW.

Sollte es ab 1. September so kommen, heißt das auch für Plettenberg: In Schützenhallen und -festzelten, in Kneipen, Biergaststätten und Spielcasinos glimmt künftig keine Kippe mehr. Während die einen Sturm laufen, sehen andere Betroffene der Gesetzesverschärfung gelassen entgegen. Einig sind sich die meisten, dass eine so strikte Regelung den Bürger in gewisser Weise entmündigt.

„Fürs Schützenfest ist das weniger eine Katastrophe“, findet Frank Schmidt, Vorsitzender der Eiringhauser Schützen. Man werde eben draußen Möglichkeiten schaffen, wenn im Festzelt nicht mehr geraucht werden darf. „Wenn immer wieder Leute rausgehen, sprengt das zwar etwas die Gesellschaft. Ich glaube aber eher nicht, dass das einen deutlich negativen Einfluss auf die Feierlaune hat“, sagt er. So das Gesetz in Kraft trete, müsse man sich den Gegebenheiten eben beugen.

Sein Amtskollege Dirk Thomée von der Plettenberger Schützengesellschaft sieht das ähnlich: „Wenn uns das Rauchverbot vor unlösbare Probleme stellen würde, hätten wir etwas falsch gemacht. Das Schützenfest lebt nicht vom Rauchen, und das Schützenwesen wird an diesem Gesetz bestimmt nicht zugrunde gehen.“

Allerdings empfindet er das Verbot als zu scharf: „Rauchen gehört für viele zur Kommunikation. Ein so rigoroses Verbot ist falsch“, so Nichtraucher Thomée, der Gäste bei sich zu Hause auch rauchen lässt. „Die Leute wissen selber, was sie tun. Wer darauf besteht, Zigarettenqualm nicht ausgesetzt zu sein, sollte eben nicht an bestimmte Orte gehen.“

Gerade Wirte von Bierwirtschaften rechnen mit Umsatzeinbußen, weil viele Stammgäste Raucher sind. „Schwachsinn“, empört sich Gerd Eweler, Besitzer der Gaststätte Plankemann in Eiringhausen, in deren Eingang ein Papp-Kellner demonstrativ ein Schild mit dem Hinweis „Hier Rauchen erlaubt“ präsentiert (siehe Bild rechts). Lange hätte die Politik von Rauchern profitiert und auf einmal würden sie verteufelt.

„Der kleine Mann wird in seiner Lebensfreiheit eingeschränkt“, findet er. „Und Leute die nicht rauchen, müssen nicht in diese Lokale gehen.“

95 Prozent seiner Stammgäste seien Raucher, er habe bereits von vielen gehört, dass sie nicht mehr kämen, wenn das absolute Rauchverbot in Kraft trete. „Für die gehört Rauchen und Bier einfach zusammen.“ Volle Rückendeckung erhält Eweler für diese Aussage von Gästen der Wirtschaft Grüner Krug, die dort an Wochenenden gerne Fußball-Live-Übertragungen im Fernsehen schauen. „Zum Fußballgucken in geselliger Runde gehört für uns einfach ein Pils und eine Zigarette dazu“, sind sie sich einig.

Theodoros Bulis, Chef der überwiegend auf Restaurantbetrieb ausgelegten Gaststätte Zur Post in Ohle, prophezeit gar ein Sterben reiner Bierkneipen. In seinem Gasthof gibt es bislang voneinander getrennte Zonen: den Wintergarten und den Speiseraum als Nichtraucherzonen, den mit einem

wirksamen Dunstabzug ausgestatteten Schankraum für

Ta­bak­freun­de. Darauf weist er Gäste beim Betreten des Lokals hin; jeder kann frei wählen. Wer den Saal der Gaststätte mietet, kann selbst entscheiden, ob in geschlossener Gesellschaft geraucht wird oder nicht – oder erst nach dem Essen.

Grundsätzlich ist Nichtraucher Bulis der Meinung, diese Frage so gelassen zu betrachten wie bisher. Er würde es begrüßen, wenn unter mündigen Gästen weiter auf gegenseitige Rücksichtnahme nach den Geboten des Anstands gesetzt würde. Freizügigkeit als ein Stück Lebensqualität habe sich in seinem Lokal jedenfalls bewährt. Zumal er in seinen eigenen vier Wänden nur ungern allzu streng vom Gesetzgeber reglementiert werden will.

Auch Ulrike Königsmann vom Plettenberger Unternehmen Fun-Ways-Spielautomaten äußert bei einer Gesetzesänderung Zukunftsängste. „Sicher 90 Prozent unserer Gäste sind Raucher, für die in unseren Spielsalons Raucherräume eingerichtet sind. Wenn diese Kunden überhaupt noch kommen und dann vor stadtzentral gelegenen Salons in geselliger Runde auf der Straße rauchen, sind Beschwerden von Nachbarn wegen Lärmbelästigung vorprogrammiert“, befürchtet sie.

Für geeigneter erachtet Königsmann eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes: „Dann sollen Raucherlokale doch erst mit 21 statt mit 16 Jahren betreten werden dürfen. Mit 21 ist wohl jeder alt genug für eine eigene Entscheidung, ob er sich einer Gesundheitsgefährdung durch Zigarettenqualm aussetzt.“

„Das Plettenberger Ordnungsamt ist bisher nach dem Motto verfahren ‘Wo kein Kläger, da kein Richter’“, erklärt Mitarbeiterin Monika Frauendorf. Für ihre Arbeit sei die Gesetzesänderung von Vorteil: „Bisher hat sich jeder die Regelung zurechtgebogen, so gäbe es eine einheitliche Linie für die Kontrollen.“

Auf der anderen Seite habe es seit der Änderung des Gesetzes 2007 so gut wie keine Beschwerden über Verstöße gegeben. „Wenn, dann haben wir darauf hingewiesen“, so Frauendorf. Sie und ihre Kollegen würden eben nur auf Anfrage tätig, vermutlich werde das auch weiterhin so sein. Zumal die Personaldecke sehr dünn ist. „Das Maß an Toleranz ist bei den meisten Menschen schon recht hoch“, hat sie beobachtet.

Für die Gastwirte zeigt sie durchaus Verständnis: „Es geht ja nicht nur um Stammkunden, die möglicherweise weg bleiben. Gastronomen haben ja auch für viel Geld Räume baulich abgetrennt und Abluftanlagen installiert.“