Märkischer Kreis..

Verboten oder nicht? Die Verwirrung unter Händler und Nutzern der elektrischen Zigaretten ist groß. Vielen ist immer noch unklar, ob nur die Nikotinpatronen für die E-Zigaretten verboten sind oder, ob das Gerät an sich verboten ist.

Eine Kiosk-Mitarbeiterin aus Lüdenscheid, verweist darauf, dass sie immer noch keine Anordnung habe. Weder vom Bund noch vom Land. Darum verkaufe sie auch weiterhin Nikotin Liquids. „Wenn die Verantwortlichen Klarheit schaffen, würden wir natürlich unsere Nikotin-Patronen für die E-Zigarette aus dem Handel ziehen“, so die Mitarbeiterin. Sie fügt hinzu: „Anfangs hat das Geschäft noch geboomt, doch jetzt sind die Verbraucher sowieso in die Irre geführt und verunsichert. Der Umsatz ist im freien Fall“.

Andere Tabakwaren-Verkäufer bestätigen, dass in der Branche bekannt ist, dass die Nikotin-Liquids vom Land verboten sind. So auch Norbert Matusche. Er hat in seinem Tabakwaren-Geschäft nie E-Zigaretten verkauft und werde diese aus verschiedenen Gründen auch nie verkaufen, so der Lüdenscheider. „Niemand weiß genau, was in dem Liquid drin ist. Außerdem können die Kunden es nicht genau dosieren“, argumentiert er.

Der Benutzer vergesse schnell, dass eine kleine Patrone sich mit drei Schachteln normaler Zigaretten vergleichen lässt. Des Weiteren sieht Norbert Matusche auch keinen wirtschaftlichen Grund, die Liquids zu verkaufen. Ganz im Gegenteil: „Die Kunden haben zwei Jahre Garantie und schon beim ersten Runterfallen, kann das sehr unstabile Gehäuse kaputt gehen. Das wären für mich wirtschaftlich zu große Risiken“, so der Kioskbesitzer.

Der Märkische Kreis warnt ebenfalls. In einer Pressemitteilung gibt Gesundheits-Fachbereichsleiter Volker Schmidt die gesundheitlichen Risiken zu Bedenken. Er droht Händlern, die weiterhin nikotinhaltige Patronen verkaufen, mit Strafe. So lange keine arzneimittelrechtliche Zulassung vorliegt, verstoße jeder, der nikotinhaltige Liquids verkauft, gegen das Arzneimittelgesetz.

Kreis und Polizei haben in dieser Hinsicht allerdings unterschiedliche Informationen: Norbert Pusch von der Pressestelle der Kreispolizei sieht keinen Grund zu Handeln: „Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen, deshalb ist ist eine Strafverfolgung auch nicht möglich.“ Der Handel kann also weitergehen? Das sehen die Beamten im Gesundheitsministerium ganz anders: „Verboten sind nur die nikotinhaltigen Liquids – und das auch schon länger.

Dieser Hinweis ist vom Land an die Bezirksregierungen gegangen. Diese sollten die Kommunen auffordern, das Gesetz umzusetzen“, so die Pressesprecherin des Ministeriums, Serap Celan. Keine Sorgen brauchen sich die Konsumenten machen. Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite mitteilt, ist nur der Verkauf, also der Handel mit Nikotin-Liquids verboten. Wer sie dampft, macht sich nicht strafbar.

Auf Nachfrage bei Volker Schmidt, dem Fachbereichsleiter Gesundheit des Märkischen Kreises, beschreibt dieser: „Wir sind für die Einhaltung zuständig. Wenn uns Fälle von deren Verstoß vorliegen, machen unsere Gesundheitsaufseher die Händler auf das Verkaufsverbot aufmerksam. Nach erneutem Verstoß kann es auch zu einem Bußgeld kommen. Stichproben werden durchgeführt, aber jedes Kiosk zu überprüfen, würde den Rahmen sprengen“, so Schmidt. Einige Händler scheint das nicht zu schrecken. In vielen Innenstädten sind die verbotenen Liquids immer noch zu erwerben.