Lüdenscheid. .
„Die Zahl der Einsätze aufgrund von Fehlalarmen wird zunehmen.“ Das fürchtet Jörg Weber von der Lüdenscheider Feuerwehr, wenn demnächst NRW-weit Rauchmelder Pflicht in Privatwohnungen werden. Wenn etwa Bewohner größerer Mietshäusern sensibel reagieren, sobald es in der Wohnung nebenan piept.
Viel wichtiger aber sei, so Weber, für den vorbeugenden Brandschutz zuständig: Die Geräte, richtig angebracht, sorgten für deutlich mehr Schutz der Bewohner – wenn sie zum Beispiel im Schlaf von Rauch und Feuer überrascht werden.
Allenfalls rund 30 Prozent der Wohnungen in der Bergstadt seien mit Rauchmeldern ausgestattet, schätzt Weber. „Deshalb ist die Melder-Pflicht auch sehr zu begrüßen.“ Die Statistik zeige, dass in rund 90 Prozent eine Rauchvergiftung Ursache dafür sei, dass jemand in einem Brandfall stirbt. Dieser erschreckende Wert könne durch Rauchmelder drastisch gesenkt werden.
Das Feuer in einem Wohnhaus an der Ringmauerstraße vor zwei Wochen: In der 1. Etage, in der das Feuer ausgebrochen war, hatte nach letzten Erkenntnissen ein Rauchmelder zeitig Alarm geschlagen. Für einen 53-jährigen Bewohner eine Etage höher sicherlich ein Glück, konnte er sich doch durchs Treppenhaus ins Freie retten. Sein Versuch, auch den gehbehinderten 86-jährigen Bewohner aus der 1. Etage aus den Flammen zu holen, schlug allerdings fehl.
Diskussion über denzweiten Rettungsweg
Hätte es da nicht einen zweiten Rettungsweg geben müssen, wie für Kindergärten oder Seniorenheime üblich? Diese Frage wurde nach WR-Informationen diskutiert. Allerdings gilt: Ein Rettungsweg kann auch durch die Feuerwehr sichergestellt werden – etwa, wenn sie Bewohner über Fenster und Drehleiter aus der Gefahrenzone bringt.
Die Melder seien für Privat-Haushalte „keine große Investition“, so Weber. Gute mit dem VdS-Prüfzeichen sind oft schon für fünf Euro zu haben. Ferner seien Einsätze auch dann nicht kostenpflichtig, wenn die Feuerwehr wegen eines Fehlalarms des Melders an- und gleich wieder abrücken müssen. Erst wenn die Einsatzkräfte etwa überflüssigerweise eine Wohnungstür aufbrechen müssten, zahle der Eigentümer die Reparatur.