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„Den freien Verkauf der E-Zigarette mit dem Argument der Inhalation gesundheitsschädlicher Stoffe verbieten zu wollen, ist aus meiner Sicht viel Dampf um Nichts“, sagt Monika Putzer, Inhaberin vom E-Raucher-Store in Massen. Das Gesundheitsamt des Kreises als Aufsichtsbehörde sieht das anders: „Der Verkauf von sogenannten E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-Liquids ist verboten. Bei Verstößen werden wir ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten“, sagt Josef Merfels.

Der Fachbereichsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz droht, Hinweisen über die Missachtung des Verbots jetzt gezielt nachzugehen. Den Rückenwind dafür erhielt Merfels gerade aus Düsseldorf. Bei einer Fachbesprechung im Gesundheitsministerium präzisierte Ministerin Barbara Steffens am Donnerstag ihren Erlass und die sich daraus ergebende Vorgehensweise für die Behörden vor Ort. Klartext: Verkäufer werden aufgesucht, ihre Ware untersucht und bei Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz der Verkauf untersagt.

„Wer zu mir als Kontrolleur kommt, der sollte einen warmen Mantel anziehen, denn der kriegt richtig Gegenwind“, meint Monika Putzer. Die Massenerin handelt seit 1,5 Jahren mit den Nikotinverdampfern und sagt, sie sei hier mittlerweile „die größte Fachhändlerin in Europa“. Und sie wolle sich nicht durch die Ministerin in den Bereich des Arzneimittelgesetzes geschoben sehen.

Das Ministerium argumentiert, Nikotin sei eine wirksame Substanz, die bei Aufnahme Funktionen im menschlichen Körper beeinflusst. Die nikotinhaltigen E-Liquids seien somit als Funktionsarzneimittel einzuordnen und müssten als solche behördlich zugelassen werden. Zudem seien die genauen Inhaltsstoffe des Inhalats nicht bekannt und würden so Gesundheitsgefahren bergen.

Nach dieser Argumentation sei dann auch jede herkömmliche Zigarette ein Funktionsarzneimittel, meint Monika Putzer. „Und kein Verkäufer behauptet, dass die Inhalation des Dampfes der E-Zigarette nicht auch gesundheitsschädlich ist.“ Die Inhaltsstoffe der normalen Zigarette seien insgesamt aber deutlich schädlicher als die des E-Liquides. Und den Füllstoff stelle sie selbst als Diplom Medizin-Pädagogin mit ihr genau bekannten Zutaten in höchster Qualität her. Das Ministerium setze doch über das Gesundheitsmäntelchen nur alles daran, „dass Liquid in die Apotheken zu kriegen“.

Ähnlich wie Disco-Nebel

Das sieht Hans-Joachim Bretschneider von der Königsborner Dampferlounge „High-endsmoke“ genauso. Hier gehe es doch klar um finanzielle Gründe, „da dem Staat durch jedes statt Zigaretten gekaufte E-Liquid Einnahmen für die Tabaksteuer entgehen.“ Auch das Argument der erhöhten Gefahr einer Nikotinvergiftung lässt er nicht gelten. „Wir können den Nikotingehalt im Liquid über fünf Stufen genau dosieren, und dem bisherigen Rauchverhalten anpassen.“ Bretschneider will ohne Panik vor den Behörden „erst mal ruhig weiter verkaufen“.

Ganz gelassen ist auch Monika Schenkelberg, die im Internet den Rauchfrei-Shop betreibt. Auf ihrer Facebook-Seite ruft sie zur Unterzeichnung einer Petition gegen das Verbot auf. „Für mich stecken dahinter auch klar steuerliche denn gesundheitliche Gründe.“ Dass die neben dem Nikotin verdampften Glycerine im E-Stängel gefährlich seien, will sie nicht glauben. „Denn die sind ähnlich auch in jedem Dampfnebel in den Diskotheken enthalten.“

Monika Putzer ist überzeugt, dass hier nur auf Ebene der Europäischen Union ein verbindlicher Rechtsentscheid Klarheit im Dampf-Streit bringen kann. „So lange werde ich notfalls auch gegen jedes Verbot auf untergeordneter Ebene rechtlich vorgehen.“