Neuenrade. .
„Wir sagen den Leuten aktuell, sie sollen erst einmal gar nichts machen, auf weitere Entscheidungen im Landtag warten“, so Markus Henninger, Bauamtsleiter der Stadt Neuenrade und Vorstand bei den Stadtwerken auf die Frage nach den jüngsten Entwicklungen beim Thema Dichtheitsprüfung der Abwasserkanäle.
Vom Tisch ist auf jeden Fall die einst vorgesehene Regelung, dass bis Ende 2015 alle Kanalanschlüsse in privaten Gebäuden überprüft werden müssen. Hier folgten CDU und Linke im NRW-Umweltausschuss einem Antrag der FDP, eine unerwartete Schlappe der Regierungsfraktionen SPD und Grüne.
Kanal-TÜV jetzt nur bei älteren Häusern?
Grundsätzlich ist es so, dass in ganz Deutschland geregelt ist, dass Kanäle dicht sein müssen. NRW wollte mit der auferlegten Dichtheitsprüfung - die unter Umständen massive Kosten nach sich zieht - aber noch einen Sonderweg gehen. Nach Auffassung der Liberalen in der Ausführung wenig bürgerfreundlich, deswegen soll das Gesetz, das CDU und FDP 2007 auf den Weg brachten, jetzt auf Initiative der FDP geändert werden.
Wie die neue Regelung aussehen soll, darüber streiten die Parteien. Umweltminister Johannes Remmel rudert zurück, vom Kanal-TÜV sollen jetzt nur Einfamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch bis 200 Kubikmeter betroffen sein; oder ab einem Alter von 60 Jahren.
Bei CDU und FDP sieht der Vorschlag etwas anders aus, da heißt es: „..bei bestehenden Abwasserleitungen muss eine Dichtheitsprüfung bei einer bedeutenden Änderung (Kanalsystem) sowie bei begründetem Verdacht insbesondere einer bedeutenden Veränderung der Bodenstruktur oder einer Boden- und Grundwasserverschmutzung durchgeführt werden.“
Anschaffungskosten im fünfstelligen Bereich
Bei diesen Streitigkeiten kann man verstehen, dass die Stadtwerke Neuenrade erst einmal empfehlen, gar nichts mehr zu tun. Worüber andere „Betroffene“ auch nicht glücklich sind: das sind die Experten, die diese Dichtheitsprüfung durchführen dürfen. Einige tausend sind in speziellen Listen aufgeführt. Zum Beispiel Hubertus Klöwer aus Neuenrade: „Für ein neues Kamerasystem mit entsprechenden technischen Geräten, die alles aufzuzeichnen, habe ich im fünfstelligen Bereich investiert“, so Klöwer auf Anfrage unserer Zeitung.
Und was ist mit den Hausbesitzern, die bereits bis zu 500 Euro für die Überprüfung ausgegeben haben? Einige haben sogar noch mehr gezahlt, wenn eine Sanierung fällig wurde. „Aktuell ist das Gesetz noch gültig, rechtlich gibt es da nichts dran zu rütteln“, so Marcus Henninger. Mit anderen Worten: Geld zurück wird es nicht geben.
„Ich weiß gar nicht, wie ich das in Worte fassen soll, was ich darüber denke“, so die Stellungnahme zur jüngsten Entwicklung von Toni Wiesemann, Vorsitzender im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Neuenrade. Der CDU-Politiker hatte sich gerade für die Dichtheitsprüfung auch außerhalb der Gremien stark gemacht. Auf zwei großen Veranstaltungen hatte die Union die Bürger für dieses Thema aus dem Bereich Umweltschutz sensibel gemacht, hatte dafür geworben, dass sich Nachbarn zusammenschließen, um bei der Kanalprüfung Kosten zu sparen.
Wiesemann lehnt den neuen Vorschlag ab
„Jetzt müssen wird erst einmal abwarten, was letztlich wirklich beschlossen wird. Allerdings, mit dem Vorschlag nur ältere Häuser oder Einfamilienhäuser mit bis zu 200 Kubikmeter Verbrauch zu prüfen, damit bin ich nicht einverstanden“, so Wiesemann.