Lüdenscheid. .

Ab heute liegen sie wieder in den Regalen: Silvesterknaller, Raketen, Böller und Kracher, um mit reichlich Krawall und Getöse die bösen Geister gleich vom neuen Jahr abzuschrecken. Doch so bunt das Feuerwerk auch ist, so gefährlich ist es auch, handelt sich ja immerhin um Schwarzpulver in den Krachern. Experimente wie Raketen, die die Straße entlang fegen oder „Guck mal, ich kann die Rakete von meiner Hand starten“, können schnell daneben gehen. Damit der Silvesterabend nicht im Krankenhaus endet, hier einige Tipps. Denn der sichere Umgang mit Feuerwerk beginnt schon beim Kauf:

Beim Kauf: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, fordert Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Experten raten, nur Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung, beispielsweise BAM-PII-1234 oder 0589-F2-0001 verfügen.

Überprüfung angekündigt

Die Abgabe: „Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur von Erwachsenen über 18 Jahre verwendet werden – und dies auch nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Auch Brummkreisel, Knallerbsen und Wunderkerzen dürfen Kinder nur unter Aufsicht von Erwachsenen gebrauchen.

Beim Verkauf: Auch beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk sind Sicherheitsbestimmungen zu beachten: „Erlaubt sind im Verkaufsraum 70 kg (netto) Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen, davon höchstens 20 Prozent ohne Sicherheitsverpackungen. Das Überschreiten der zulässigen Aufbewahrungsmenge ist eine Straftat“, so Dreisbach.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 ohne Sicherheitsverpackungen dürfen innerhalb des Verkaufsraumes nur in geschlossenen Schaukästen aufbewahrt werden. Nur Feuerwerkskörper in Sicherheitsverpackungen dürfen auf offenen Tischen ausgestellt werden. In Passagen oder am Kiosk dürfen keine Raketen und Knaller verkauft werden.

Überprüfung: Die Bezirksregierung Arnsberg hat bereits angekündigt, im gesamten Regierungsbezirk zu prüfen, ob die Sicherheitsbestimmungen beim Verkauf umgesetzt werden.

Weitere Adressen: Händler, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter 02931-820 zur Verfügung.

Mehr Infos auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de.