Kamen. . Birgit Habbes, Amtsapothekerin des Kreises Unna, hat als Reaktion auf einen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums darauf hingewiesen, dass der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten untersagt ist.
Birgit Habbes, Amtsapothekerin des Kreises Unna, hat als Reaktion auf einen Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums darauf hingewiesen, dass der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten untersagt ist. „Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden“, warnt Habbes.
Das Verbot steht im Raum, aber Tabakwarenhändler, die sich daran halten, fanden wir gestern in Kamen nicht. „Mir ist die Rechtsgrundlage für solch ein Verbot nicht klar. Deshalb warte ich in Ruhe ab“, sagt ein Kioskbetreiber in der Fußgängerzone, der namentlich nicht genannt werden will. Und wie zum Beweis rückt er ein Fläschchen Menthol-Liquid heraus, auf Wunsch des Kunden mit Nikotin, obwohl es die Geschmacksrichtung auch ohne gibt.
Strafandrohung schockt die Händler nicht
Ein anderer Tabakwarenhändler lässt sich vom Rauschen im Blätterwald auch nicht verunsichern: „Wir verkaufen die Liquids seit September und sehen keine Veranlassung, den Verkauf einzustellen“, sagt Ronald Gehring. Er spüre allerdings schon eine gewisse Verunsicherung bei seinen Kunden. Obwohl: „Niemand hat je behauptet, dass E-Zigarette rauchen gesund ist. Aber das gilt ja auch für richtigen Tabak.“ Im Übrigen halte er es für puren Aktionismus, wenn ein solches Verbot nur in NRW gelten solle. „Dann holen sich die Leute die Sachen eben in anderen Bundesländern oder beschaffen es im Internet.“
Auch Constanze Rauert, Pressesprecherin des Kreises, sieht das Gesundheitsamt überfordert damit, den jüngsten Verbots-Erlass von Ministerin Barbara Steffens bis zur letzten Konsequenz umzusetzen: „Das fängt allein schon bei der Frage an, wo denn im Kreis die Verkaufsstellen sind. Beschränkt sich das auf Tabakwarenläden? Wird auch privat und in Hinterzimmern verkauft? Was ist mit dem Internethandel?“ Entsprechende Hinweise gebe es in dem fraglichen Erlass nicht. „Ich hoffe, dass ein Besprechungstermin aller Amts-Apotheker am 19. Januar in Düsseldorf mehr Hilfestellungen zur Umsetzung bringt.“ Im Übrigen sei der Kreis auch bei anderen Themen bisher mit seiner Strategie „Information vor Repression“ sehr gut gefahren. Und ganz abgesehen von den vielen offenen Sachfragen, sei eine Kontrolle des Verbots derzeit auch personell gar nicht leistbar.
Probleme hat auch Ronald Sostmann, der bei der Stadt zuständige Verantwortliche für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes. „Der Erlass der Ministerin ist derart schwammig, dass ich vorsorglich die Wirte in Kamen gebeten habe, ihre Gästen zu bitten, E-Zigaretten nicht in den Wirtsräumen zu benutzen. Rechtsverbindlich ist leider bisher nicht geregelt, ob diese Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen.“