Lünen/Selm. Mit den Blutspuren an einem Wagenheber ist einem 23-Jährigen nachgewiesen worden, vier Alu-Felgen mit Reifen im Wert von 4000 Euro gestohlen zu haben. Das Urteil nach Jugendstrafrecht fiel recht milde aus.

Mit den Blutspuren an einem Wagenheber auf dem Gelände des Autohauses Schmidt ist einem 23-jährigen Selmer mit Hilfe eines DNA-Gutachten des Landeskriminalamtes nachgewiesen worden, vier Alu-Felgen mit Reifen im Wert von 4000 Euro gestohlen zu haben. Das Urteil nach Jugendstrafrecht fiel recht milde aus. Er muss eine Woche Arrest absitzen und 500 Euro an die Landeskasse zahlen.

Bestraft wurde er damit auch für eine gefälschte TÜV-Plakette und einen gefälschten TÜV-Bericht. Dafür waren über mehrere Mittelsmänner 150 Euro durchgereicht worden. Der Pkw wurde nicht vorgeführt. Der Angeklagte hatte damit auf einer Aral-Tankstelle in Selm geworben. Bei der Zulassung eines Autos in Herne war die Fälschung aufgefallen.

Den zweiten Angeklagten (21) musste das Gericht mangels Beweisen freisprechen. Zwar waren von ihm DNA-Spuren an Flaschen und Zigarettenstummeln in dem Fluchtauto gefunden worden, aber er war mit dem Pkw mehrfach mitgefahren, ein Zusammenhang mit dem Diebstahl war nicht zu beweisen.

Der Täter und ein weiterer Mann waren bei BMW-Schmidt über den Zaun gestiegen, hatten einen 525 Touring aufgebockt und die Räder abgeschraubt. Ein Zeuge rief die Polizei an, die den grünen Fluchtwagen verfolgte, ihn zwischenzeitlich verlor, aber wieder sah und ihn auf einem Hof in Bork mit der Beute sicherstellte. Die Täter flüchteten zu Fuß. Später erkundigten sie zwei Männer nach dem Verbleib des Autos, mit dabei der überführte Dieb, der sich damit selbst belastete. Denn niemand anders konnte wissen, wo das Fluchtfahrzeug stand.

Weil der Wagenheber noch keine Gebrauchsspuren besaß, überzeugte der Verteidiger das Gericht nicht mit der Behauptung, dieser sei schon früher von dem Angeklagten benutzt worden.

Ein Polizeibeamter aus Selm, der zahlreiche TÜV-Fälschungen bearbeitet hat, wunderte sich als Zuhörer darüber, dass noch keine weiteren Fälle angeklagt worden sind.