Lünen-Süd.

Immer zum Monatsanfang und das laut Anklage fünf Mal kaufte der heute 28-jährige Lagerist aus Lünen-Süd 500 Gramm Marihuana an der Rheinischen Straße in Dortmund oder an der Dortmunder Straße in Lünen, um sie an frühere Schulkameraden und aktuelle Freunde weiter zu verkaufen. Der Preis: 4,60 Euro je Gramm. Er konsumierte auch selbst, was ihn die erste Lehrstelle kostete.

Jetzt holte ihn die Vergangenheit ein, weil das Dealen acht Jahre zurückliegt. Das Jugendschöffengericht beließ es bei einer Verwarnung und der Zahlung eines Monatsgehaltes von 1400 Euro an den Hilfsverein Lünen, der sich um entlassene Strafgefangene kümmert. Der Prozess lief erst jetzt, weil die Drogenlieferanten später aufgeflogen sind und ausgepackt haben.

Der Angeklagte war 2004 wegen des Handels mit Drogen in 19 Fällen zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt worden, dealte aber trotzdem während des laufenden Verfahrens weiter. „Ich hatte noch Schulden von rund 2000 Euro und die Gläubiger wussten, wo ich wohnte“, berichtete er. Nach dem Urteil am 13. Januar 2004 habe er defintiv nichts mehr gemacht, versicherte er glaubhaft, weil nichts mehr gegen ihn vorliegt.

Die Staatsanwältin wollte wegen der großen Drogenmengen eine Bewährungsstrafe von 10 Monaten und die Zahlung von 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Verteidiger Andreas Gesterkamp konkretisierte seinen Antrag nicht und bat nur um ein mildes Urteil.

Das bekam der Angeklagte denn auch. Es sei sicherlich ein ungewöhnliches Urteil, betonte Richter Hubert Bußmann in der Begründung. Aber der 28-Jährige habe seine Vergangenheit in der Tat vollständig hinter sich gelassen. Sein Glück: Er war zur Tatzeit Heranwachsender. Als Erwachsener hätte für jede der fünf Taten ein Jahr Haft angesetzt werden müssen, erläuterte der Richter.