Märkischer Kreis. .

Beim Versuch, Hartz-IV-Bezieher per Gerichtsbeschluss zum Umzug in eine kleinere Wohnung zu zwingen, hat der Märkische Kreis bisher stets den Kürzeren gezogen. Das soll sich nun ändern: Der Sozialausschuss des Kreises stimmte am Dienstag einstimmig der Erstellung eines Mietspiegels zu, der auch vom Sozialgericht als Basis für „Mietsenkungsverfahren“ anerkannt wird.

40 000 Euro will der Kreis investieren, um „auf mathematisch wissenschaftlicher Basis“ feststellen zu lassen, ab wann die Miete eines Arbeitslosen vom Jobcenter als „nicht angemessen“ beurteilt werden kann. Bisher gilt in Lüdenscheid, Menden und Iserlohn maximal eine Kaltmiete von 5,06 Euro als angemessen, während diese Grenze in den übrigen Kommunen des Kreises bereits bei 4,80 Euro gezogen wird, wie der Berater der Beratungsstelle für Wohnungslose in Lüdenscheid, Daniel Intile, erklärt. Diese auf der regionalen Vergleichsmietentabelle basierenden Obergrenzen fanden vor Gericht nie Anerkennung, da sie nicht auf einer systematischen Datenerhebung basieren und örtliche Besonderheiten außer Acht lassen.

So gibt es nach Darstellung der jeweiligen Wohnungslosen-Initiativen derzeit weder in Iserlohn, noch in Lüdenscheid Wohnungen zu mieten, die den Anforderungen des Jobcenters entsprechen. Intile: „Es fehlt in den großen Städten an kleinen, bezahlbaren Wohnungen. In Lüdenscheid habe ich im Schnitt 42 Wohnungslose auf der Warteliste.“ Anders sei die Situation zum Beispiel in Werdohl. „Da gibt es viel Leerstand und die Mieten gehen runter.“

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Ein halbes Jahr Zeit für den Umzug

Hartz-IV-Bezieher, deren Unterkunftskosten vom Jobcenter als „unangemessen“ eingestuft werden, stehen schon jetzt unter enormem Druck. Gelingt es ihnen nicht, innerhalb eines halben Jahres eine günstigere Wohnung zu finden, gibt es Sanktionen. „Da gibt es viele Probleme, die nicht sein müssten“, weiß Daniel Intile aus seiner täglichen Arbeit. „Da werden Energieschulden nicht vom Amt übernommen, oder die Betroffenen müssen einen Teil der Nebenkosten selbst tragen.“

„Wenn das Gutachten nun feststellen würde, dass es in Lüdenscheid keinen günstigen Wohnraum gibt, wäre das natürlich gut“, sagt Intile, doch angesichts des Auftraggebers bezweifelt der Sozialarbeiter ein derartiges Ergebnis. „Ich vermute, das Gutachten wird für die Betroffenen nicht positiv sein.“