Lünen. .
Eines ist sicher: Der Winter kommt bestimmt. Wohl nicht in den nächsten paar Tagen, doch in der kommenden Woche könnte es zumindest schon glatt auf den Straßen werden, wenn die Wetterprognosen stimmen. Da kann es nicht schaden, vorbereitet zu sein.
Die Wirtschaftsbetriebe Lünen (WBL), die im Auftrag der Stadt für den Winterdienst auf den Straßen sorgen, sind es bereits. Der Bereitschaftsdienst ist vor etwas mehr als einer Woche aufgenommen worden, jeweils 25 Mitarbeiter stehen im Wochenwechsel rund um die Uhr bereit. Massen von Schneefällen seien zwar vorerst nicht zu erwarten, so der zuständige WBL-Bereichsleiter Thomas Möller, doch so langsam bewege man sich ja auf die wirklich kalte Jahreszeit zu – es könnte also beizeiten glatt werden. Streusalz steht jedenfalls genug bereit – rund 600 Tonnen lagern die WBL zurzeit, das ist in etwa die Hälfte dessen, was im vergangenen Winter insgesamt benötigt worden war. Noch einmal 500 Tonnen sind im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung bereits bestellt worden. „Es ist jedes Jahr ein Spagat, die richtige Menge zu treffen“, sagt Möller. Bestelle man zu wenig, fehlt es schlicht, bestelle man zu viel, würde dies teure Lagerhaltung bedeuten.
Seit dem vergangenen Jahr haben die Wirtschaftsbetriebe aufgerüstet – nicht im Maschinenpark, sondern beim Know-How. Mehr Mitarbeiter als bisher sind für die Bedienung der großen Geräte ausgebildet. „Das ist auch für das Personal wichtig“, sagt Möller – denn in einem harten Winter bedeuten mehr mögliche Helfer auch besseres Verteilen der Dienste.
Wenn es bald kälter wird, müssen die WBL zuerst ein Auge auf die eher ländlichen Bereiche des Stadtgebiets werfen, um gegebenenfalls reagieren zu können. Wenn der Winter dann richtig zuschlägt, gehen die WBL nach dem bekannten Schema vor: Die stark befahrenen Straßen werden zuerst gestreut oder geräumt, dann folgt der Rest nach Prioritätenliste.
Auch der normale Bürger muss bei Glätte dafür sorgen, dass Gehwege für Fußgänger sicher sind. Zuständig sind zunächst einmal die Eigentümer der angrenzenden und anliegenden Grundstücke – doch auch Mieter müssen aufmerksam bleiben, denn in der Regel ist der Winterdienst über die Hausordnung oder einen Plan geregelt. Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee oder Glätte freigehalten werden. Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern; der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch jedoch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Geräumt werden muss in der Zeit von 7 bis 20 Uhr unverzüglich nach Entstehen der Glätte. Streusalz ist übrigens nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt, ansonsten muss anderes „abstumpfendes Material“ wie spezielles Granulat oder auch Sand verwendet werden. Wer jetzt noch kein Streumittel und die nötigen Räumgeräte hat, der sollte die nächste Zeit nutzen – wenn es wirklich los geht mit Eis und Schnee, werden sie zum gefragten Gut.
Weniger Sorgen machen als bisher müssen sich die Bürger um den Zustand der Fußgängerzone, insbesondere das bisherige rote Pflaster ist berüchtigt für seine Ausrutscher-Quote. Im frisch sanierten Bereich Lange Straße sind zwar wieder rote Pflasterklinker verlegt worden, aber es wurden Steine verwendet, die einen vergleichbaren Rutschwiderstandswert haben wie übliches Betonpflaster. Außerdem wurde bei der Sanierung einerseits darauf geachtet, dass Stolperkanten verschwinden und Unebenheiten beseitigt werden, in denen sich Feuchtigkeit sammeln und überfrieren kann. Stattdessen kann Feuchtigkeit durch ein leichtes Gefälle auch besser abfließen.
Autofahrer sollten derweil längst auf Winterreifen umgestellt haben. Wer bei Glätte oder Schnee ohne erwischt wird, zahlt 40 Euro. Wer gar den Verkehr aufhält, zahlt bis zu 80 Euro und bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg. Sind bei einem Glätte-Unfall Sommerreifen im Spiel, gibt’s unter Umständen Probleme mit dem Versicherungsschutz. Wer also noch keine hat: Jetzt wird’s höchste Zeit. Übrigens: Auch vereiste Scheiben können teuer werden: Eingeschränkte Sicht durch Windschutz- und Seitenscheiben kosten immerhin 10 Euro Bußgeld, bei einem Unfall 35 Euro.