Lünen. Ein paar Mal hat ein 25-Jähriger laut Anklage zwei Jungen (14 und 15 Jahre alt) an einem gerade gedrehten Joint mit Marihuana ziehen lassen.

Ein paar Mal hat ein 25-Jähriger laut Anklage zwei Jungen (14 und 15 Jahre alt) an einem gerade gedrehten Joint mit Marihuana ziehen lassen. Das brachte ihm in der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht wegen Weitergabe von Drogen an Minderjährige eine Haftstrafe von einem Jahr ein.

Das Urteil fiel so hart aus, weil der junge Mann zwölf Vorstrafen hat und eine Bewährung nicht mehr infrage kam. Nach den Zeugenaussagen der beiden Jungen glaubte das Schöffengericht dem Angeklagten nicht dessen Version, er sei zur Toilette gegangen und die beiden hätten in seiner Abwesenheit an dem Joint gezogen, den er in einem Aschenbecher abgelegt habe. Beide Mitraucher waren schon ziemlich betrunken, als sie in der Wohnung ankamen, stellte sich vor Gericht heraus.

Einer der beiden Jungen ist der Bruder der Freundin des Angeklagten, die an dem Tag ihren Geburtstag feierte. Rausgekommen und der Polizei bekannt geworden war der Konsum, weil die beiden Jungen in einer Wohngruppe untergebracht sind und sich bei der Erzieherin verplappert hatten, als diese in die Runde gefragt hatte, wer schon mal gekifft habe.

Marihuana sei entgegen landläufiger Ansicht keine weiche Droge und könne schnell zur schweren Abhängigkeit führen, sagte die Staatsanwältin und verneinte darum einen minder schweren Fall, bei dem die Mindeststrafe nur drei Monate beträgt. Sie beantragte die Mindeststrafe von einem Jahr.

Die Verteidigerin zweifelte den Nachweis der Tat wegen einiger unterschiedlicher Schilderungen der Jungen an und wollte einen Freispruch, hilfsweise die Wertung eines minderschweren Falls.