Bergkamen. Wäre der 19-Jährige aus Bergkamen nur ein wenig älter, er hätte ins Gefängnis gemusst. Da esvor allem erzieherisch einwirken will, hat das Jugend-Schöffengericht Unna die achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.
Wäre der 19-Jährige aus Bergkamen nur ein wenig älter, er hätte ins Gefängnis gemusst. Da aber das Jugend-Strafrecht vor allem erzieherisch auf die Täter einwirken will, hat das Jugend-Schöffengericht Unna unter Vorsitz von Richterin Sylvia Block die achtmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.
Die Situation zuhause sei unerträglich, erklärte die 55-jährige Mutter des Angeklagten unter Tränen, die sich von ihrem aufbrausenden Sohn tyrannisiert fühlt: „So kann es nicht weitergehen, ich wollte mir schon das Leben nehmen“, erzählte sie, während der Angeklagte keinerlei Reaktion zeigt.
An jenem Morgen im Juni dieses Jahres habe er ihr nach durchzechter Nacht einmal mehr gedroht, sie umbringen zu wollen. Sie habe ihn angefleht, nicht zu schlagen: „Dann hat er meinen Freund geschlagen.“ Dreimal mit der Faust gegen den Kopf, was ihm heute leid tue, wie er gestand. Er habe einen Fehler gemacht, das wisse er mittlerweile.
Späte Einsicht, denn das Vorstrafenregister des 19-Jährigen, dokumentiert mit Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz, Körperverletzung und Bedrohung eine bewegte Vergangenheit.
„Sie haben nichts daraus gelernt“, konstatierte Staatsanwalt Rohde, der nunmehr eine Jugendstrafe von sechs Monaten forderte, zumal der Angeklagte erst im vergangenen Jahr wegen Bedrohung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Jugend-Schöffengericht entschied nochmals zu einer Bewährungstrafe, verbunden mit 60 Stunden Freizeitarbeit und der Auflage, sich künftig seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten nicht näher als 20 Metern zu nähern sowie ein Deeskalations-Training zu absolvieren. conte