Lüdenscheid. .

Die Stadt hat den „Reidemeister“, Lüdenscheids älteste Gaststätte, geschlossen, weil der Wirt über Jahre Steuern und Abgaben nicht bezahlt haben soll. Nach Informationen geht es um einen höheren fünfstelligen Betrag, den der Gastwirt den öffentlichen Kassen schulde.

In der letzten Woche haben Mitarbeiter des städtischen Fachdienstes Öffentliche Sicherheit und Ordnung die drastische Maßnahme vollzogen – nach Angaben von Augenzeugen im laufenden Betrieb. Seither ist die Tür des traditionsreichen Lokals an der Werdohler-/Ecke Hochstraße amtlich versiegelt.

Wolff-Dieter Theissen, der für den Bereich Sicherheit und Ordnung verantwortliche Fachbereichsleiter, bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung die Schließung der „Kneipe“. Die Stadtverwaltung habe die Gaststätten-Erlaubnis für den „Reidemeister“ widerrufen, weil der langjährige Wirt „gewerberechtlich unzuverlässig“ sei, wie es zur Begründung im Behördenjargon heißt.

Säumige Steuer- und Abgabenzahlungen

Diese „Unzuverlässigkeit“ beziehe sich auf säumige Steuer- und insbesondere Abgabenzahlungen. Theissen bestätigte, dass der Gaststättenpächter neben Steuern auch Sozialversicherungsleistungen fürs Personal nicht gezahlt haben soll. Steuerschulden, die die Gemeinschaft der Staatsbürger treffen, seien schlimm genug, meinte der Beigeordnete. Aber die Nachlässigkeit bei der Zahlung von Sozialversicherungsleistungen treffe unmittelbar die Mitarbeiter.

Theissen betonte, dass der Schließung der in der Kneipenszene und bei Sportlern äußerst beliebten Gaststätte durch die Stadt Lüdenscheid ein mehrjähriges juristisches Verfahren vorangegangen sei, in dem auch eine Gerichtsentscheidung eine Rolle gespielt habe.

An der Schuldenlage änderte sich nichts 

Es habe neben der Androhung der Schließung im Vorfeld auch eine Reihe von Beratungsgesprächen gegeben, in denen gemeinsam nach einer Lösung gesucht worden sei. Mehrfach seien Zahlungsfristen vereinbart worden, die aber jeweils ergebnislos verstrichen. Der Stadt hätte es sogar schon gereicht, wenn ein Notar den Eingang eines Darlehens auf einem Anderkonto bestätigt hätte. Doch an der Schuldenlage änderte sich nichts.

Wirtshaus seit 1827

Das Gebäude Werdohler Straße 1 stammt aus dem Jahr 1758. Das Haus befindet sich in Privatbesitz und steht seit 1997 auf der Denkmalliste der Stadt. Vermutlich seit 1827 wurde das Gebäude als Wohn- und Wirtshaus genutzt. Seither trägt es den Namen „Der Reidemeister“.

„Wenn der Schuldner dauerhaft kein tragfähiges Konzept vorlegt“, bleibe der Stadt irgendwann nichts anderes übrig als die Schließung – „selbst bei einer so beliebten und gut geführten Kneipe“, wie Theissen sagte.

Theissen: Emotionen spielen da keine Rolle

„Natürlich tut uns das auch leid, dass ausgerechnet diese Kneipe mit der ältesten Schankerlaubnis der Stadt von der Schließung betroffen ist“, sagte Theissen weiter. Aber in einem solchen Fall spielten Emotionen nun mal keine Rolle. Ob und wann der „Reidemeister“ wieder geöffnet wird, ist derzeit unklar.

Selbst wenn der Wirt irgendwann seine Schulden bezahlen sollte, habe er eine Sperrfrist von einem Jahr bis zur Erteilung einer neuen Konzession. Es sei denn, er zahle jetzt und sofort: Dann könnte im Rahmen einer Ermessensentscheidung der Stadt eine nahtlose Betriebsaufnahme in Frage kommen, so der Beigeordnete.