Kamen. .

„Angekotzt“ fühlte sich der Anwalt des 47-jährigen Kameners von den „ungeheuerlichen, pornographischen Bildern mit kleinen Kindern“. Mädchen und Jungen, die missbraucht würden „für die abnormen Neigungen“ seines Mandanten. Das Schöffengericht Unna unter Vorsitz von Jörg Hüchtmann urteilte mit entsprechender Härte und verhängte anderthalb Jahre Haft gegen den 47-jährigen Lagerarbeiter.

Schon 2005 war der Vater zweier Kinder („Die eigenen Kinder würde ich nicht anfassen.“) in den Fokus der Fahnder geraten und 2007 wegen Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Was ihn allerdings nicht sonderlich beeindruckte, so dass er in einschlägigen Internet-Portals weiter Kinderpornos sammelte und verbreitete. Daran konnten ihn auch technische Unzulänglichkeiten nicht hindern, denn als ein Sendemast in der Nähe seiner Wohnung in Heeren abgebaut wurde und so seine Internetverbindung nicht mehr die nötige Leistung brachte, lud er Bilder und Filme in Internet.Cafe hoch und runter.

In psychologischerBehandlung

Um seine Spuren im Netz zu verwischen, bediente sich der 47-Jährige auch eines virtuellen Briefkastens, in den er Filme und Bilder lagerte und bei Bedarf abrufen und auf USB-Sticks speichern konnte. Dennoch blieben ihm die Kripobeamten auf der Spur und stellten bei der Hausdurchsuchung im Dezember vergangenen Jahres in der „unordentlichen Wohnung“ des Angeklagten in Heeren weit über 5000 Bilder und fast 800 Filme sicher. Darunter auch sadomistische Darstellungen, die er aber nur gesammelt habe, wie der Angeklagte dem Schöffengericht erklärte: „Die machten mich nicht an.“ Er wisse, dass er krank sei, habe mittlerweile auch einen Psychologen beim Kreis Unna gefunden, der allerdings vornehmlich seine Alkoholsucht behandle.

Deshalb suche er eine Therapie gegen seine pädophilen Neigungen - bislang allerdings ohne Erfolg.

Der Vorsitzende Richter begründete die „erhebliche Strafe“, die er gegen den Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht zur Bewährung aussetzte, mit der Vielzahl der gesammelten Pornos und mit der Tatsache, dass er sich von seiner ersten Strafe nicht habe von weiteren Taten abschrecken lassen.