Plettenberg. .
Es kann jeden treffen: Herzinfarkt, Unfall, plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, seinen Willen kund zu tun. Rechtspfleger Benedikt Gabriel vom Amtsgericht Plettenberg informiert am kommenden Donnerstag, 10. November, zum „Tag des Betreuungsrechts“, warum eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- oder eine Patientenverfügung garantieren, dass auch in solchen Fällen der eigene Wille berücksichtigt wird.
Bei zunehmender Überalterung der Bevölkerung steigt die Zahl der Personen, die wegen psychischer, körperlicher oder geistiger Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, den Alltag zu meistern. Derzeit sind beim Amtsgericht Plettenberg 425 Betreuungsverfahren in Arbeit, Tendenz steigend.
Vielfach glaubt man, der Ehe-/Lebenspartner oder die Kinder dürften für die betroffenen Angehörigen rechtliche Dinge regeln. „Das ist nicht so“, sagt Benedikt Gabriel. Ob bei der Entscheidung über einen medizinischen Eingriff, der Erledigung von Bankgeschäften, beim Abschluss eines Heimvertrages oder der Kündigung der Wohnung – das Selbstbestimmungsrecht bleibt im Fall der Fälle nur durch eine Vorsorgevollmacht gewahrt.
Die Patientenverfügung ist inzwischen vielen Bürgern bekannt. Sie regelt im Sinne des Betroffenen, welchen medizinischen Maßnahmen (z.B. Anlegen einer PEG-Sonde, lebensverlängernde Maßnahmen) zugestimmt wird. Bei rechtlichen Fragen wie Vertragsabschlüssen oder -kündigungen, Bankgeschäften etc. kann man im Vorfeld durch eine Vorsorgevollmacht regeln, was dem Willen des Betroffenen entspricht – zu einem Zeitpunkt, zu dem er dazu noch in der Lage ist.
Ein kritischer Punkt ist bei einer Vorsorgevollmacht, welche „Person seines Vertrauens“ man damit beauftragt, die eigenen Rechte wahrzunehmen, wenn man selbst dazu nicht mehr fähig ist. Hat man eine Person gefunden, erteilt man ihr eine Vorsorgevollmacht. Kann der Betroffene seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen und fehlt eine Vorsorgevollmacht, bestimmt das Gericht einen Betreuer.
Praxishilfen und Arbeitserleichterung
Erstmalig bietet das Amtsgericht Plettenberg (An der Lohmühle 5) mit der Teilnahme am landesweiten „Tag des Betreuungsrechts“ Bürgern am Donnerstag zwischen 10 und ca. 16 Uhr die Gelegenheit, sich über alle Facetten des Betreuungsrechts zu informieren.
In diesem Rahmen gibt es verschiedene Vorträge. So referiert Kerstin Liebeskind, Inhaberin eines Pflegedienstes, um 10 Uhr über das Thema „Demenz – und nun?“. Rechtsanwältin Martina Murschewski informiert um 11 Uhr über „Was ist ein Verfahrenspfleger?“.
Silvia Hoße-Wieneke vom Betreuungsverein Ev. Kirchenkreis gibt um 12 Uhr „Praxishilfen und Arbeitserleichterungen für ehrenamtliche Betreuer“. Dipl.-Rechtspfleger Benedikt Gabriel, seit zehn Jahren am Amtsgericht mit Betreuungsfällen in Plettenberg und Herscheid befasst, demonstriert mit anderen Gerichtsmitarbeitern (um 13 Uhr), wie ein Einführungsgespräch mit einem Betreuer abläuft.
Um 14 Uhr heißt es: „Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung“. Referenten dazu sind Petra Platt und Thomas Herde von der Betreuungsstelle Märkischer Kreis.