Essen./Dorsten. .

Schuldig ist der Dorstener Unternehmer Dirk R. laut Urteil der I. Essener Strafkammer, die ihn wegen Betruges, Untreue und anderer Wirtschaftsstraftaten zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilte. Eine Reaktion zeigte der Angeklagte nicht, weil er wie schon im gesamten Prozess auch am letzten Verhandlungstag fehlte.

In seiner Abwesenheit hatte die Wirtschaftsstrafkammer gegen den einst so erfolgreichen Hard- und Softwareentwickler prozessiert. 50 Mitarbeiter hatte er zu Spitzenzeiten in seinem Unternehmen beschäftigt, fertigte mit ihnen Platinen für die Steuerung von Rolltreppen und Aufzügen. Ein kleiner Esel, der Mini-Computer „Little Donkey“, galt zeitweise als das wichtigste Produkt der Firma. Er steuerte Fahrkarten-, Verkaufs- und Parkscheinautomaten.

Doch Mitte des vergangenen Jahrzehntes geriet die Firma ins Strudeln, 2005 meldete sie Insolvenz an. Zwei Jahre zuvor hatte Dirk R. die letzte Bilanz erstellen lassen. Mit der Buchführung nahm er es nicht mehr so genau, dafür nahm er reichlich Geld aus der Kasse. „15.000 Euro im Monat“, hatte eine seiner Mitarbeiterinnen am 19. September zum Prozessauftakt vor dem Essener Landgericht erzählt.

Einen finanziellen Schaden von 1,3 Millionen Euro hatte die Staatsanwaltschaft Essen dem Dorstener Unternehmer schließlich vorgeworfen. 2008 ließ die Strafkammer die Anklage zu und eröffnete das Verfahren.

Doch dann begann ein juristischer Hürdenlauf. Dirk R. erklärte sich wegen psychischer Probleme verhandlungsunfähig. Mehrfach ließ das Gericht ihn untersuchen, bot sogar an, ihn in seinem Haus zu vernehmen. Der Angeklagte zeigte sich aus Sicht des Gerichtes aber wenig kooperativ. Als ein psychiatrischer Gutachter erkannte, dass die Verhandlungsfähigkeit kein Problem sei, wenn Dirk R. sich kurz stationär behandeln und medikamentös neu einstellen lasse, machte der Angeklagte nicht mit. Darauf entschied die Kammer, komplett ohne ihn zu verhandeln.