Münster/Düren. .

Die Stadt Düren will ihn nicht, der Energiekonzern RWE will ihn: einen künstlichen See in Düren. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat nun eine Klage der Stadt abgewiesen. Umweltschützer kritisieren den Restloch-See ebenfalls.

Grünes Licht für einen künstlichen See in Düren: Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die Klage der Stadt gegen den geplanten Restloch-See im Braunkohlengebiet Inden II abgewiesen. Das Gewässer sei mit der Braunkohle-Landesplanung vereinbar, entschied das Gericht am Dienstag. Umweltschützer rügten die Flutung des Lochs.

Bis zum Jahr 2060 soll ein rund 1100 Hektar großer Restsee entstehen, der mit etwa 68 Hektar auf dem Gebiet der Kommune liegt. Die Stadt Düren sah darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Planungshoheit. Das Land hielt die Klage für unzulässig.

Düren sieht sich eingezwängt

Der See wäre mit einem Volumen von 800 Millionen Kubikmetern Wasser und einer maximalen Tiefe von 180 Metern der größte See in NRW.

Mängel des formalen Planaufbaus seien nicht erkennbar, urteilte das höchste Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt verfüge gegenwärtig nicht über konkrete Planungsvorstellungen für die vom See in Anspruch genommene Fläche in Düren. Während andere Kommunen in der Region durch den See auf Touristen hoffen, sieht sich die Stadt Düren eingezwängt zwischen einer Autobahn und der künstlichen Seelandschaft.

Erdreich und Restkohle statt Wasser

Umweltschützer kritisierten das Projekt. Das Gericht habe nur „rein formal“ entschieden, sagte Dorothea Schubert vom „Arbeitskreis Braunkohle“ des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in NRW. Eine Verfüllung des Lochs mit Restkohle und Erdreich wäre besser gewesen. Doch der Betreiber RWE wolle Kosten sparen. So werde beispielsweise eine zum Transport der Erdmassen aus den Tagebauen Hambach und Garzweiler II quer durch den Kreis Düren zu errichtende und über Jahre zu betreibende Bandstraße überflüssig, heißt es auf der Internetseite der Umweltschützer. Der künstliche See wäre laut BUND „ökologisch so gut wie tot“. Die Entnahme reduziere die Wasserspiegellage. Dies könne Naturschutzgebiete in der Region beeinträchtigen.

Nach den Planungen der RWE Power AG verbleiben nach Beendigung der Großtagebaue Garzweiler, Hambach und Inden drei Restlöcher, die über Jahrzehnte hinweg künstlich geflutet werden sollen.

Ein Sprecher der Landesregierung sagte auf Anfrage: „Das Urteil schafft jetzt Rechtssicherheit, um den See und seine Umgebung gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu einer touristisch attraktiven Landschaft mit hohem Erholungswert zu entwickeln.“ (AZ: VerfGH 10/10) (dapd)