Deutschland darf einen Mann ausweisen, der hier geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen ist. Warum? Weil er hier Menschen mit einer Waffe bedroht hat, weil er im Gefängnis Ärger machte und weil er andere brutal verletzt hat. Er wird vermutlich in ein für ihn fremdes Land gehen müssen, nach Tunesien, in ein Land, das er nach eigener Darstellung kaum kennt. Das ist hart. Dennoch haben es selbst die eher liberalen Straßburger Menschenrechts-Richter in diesem Fall erlaubt – zurecht.
Denn der heute 28-Jährige hat jahrelang alle Warnungen in den Wind geschlagen. Gleich dreifach hätte er sich gegen seine drohende Ausweisung schützen können: Er hätte, wie seine drei Schwestern, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen können. Damit hätte er auch Anspruch auf den vollen rechtlichen Schutz seines Geburtslandes gehabt. Er hätte die Behörden bitten können, seine Ausweisung zeitlich zu begrenzen. Und er hätte die Warnung der Bielefelder Ämter, dass ihm bei weiteren Straftaten die Ausweisung drohte, beherzigen können. Er hat all dies nicht getan, warum auch immer. Vielleicht war er dazu nicht in der Lage.
Nun ist zu erwarten, dass die Abschiebung und Trennung von der Familie ihn erschüttert, vielleicht völlig aus der Bahn wirft. Gut möglich, dass das Straßburger Urteil ihm schadet. Doch anderen Menschen wird es helfen. Und das ist entscheidend. Er hat seine Chancen nicht genutzt.