Düsseldorf.

Ein Mann aus Ratingen hat vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen den Flughafen geklagt. Er wollte 5590 Euro für dichtere Fenster haben. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, sein Haus müsste längst besseren Schallschutz haben.

Auch wenn ihm und seiner Familie nachts der Schädel brummt – ein Anrecht auf Bezahlung schalldichterer Fenster hat der Kläger nicht, der gegen den Flughafen geklagt hat. Gestern verkündete das Landgericht Düsseldorf, dass es wie angekündigt die Klage abweist.

Der Ratinger wollte im Schlafzimmer und im Kinderzimmer seines Hauses insgesamt fünf dichtere Fenster einbauen lassen. Dafür fordert er 5590 Euro vom Flughafen. Dabei hat er sich auf die gültige Betriebsgenehmigung von 2005 berufen. Darin heißt es unter Punkt 9.2: „Innerhalb des Nachtschutzgebiets wird (....) unwiderlegbar vermutet, dass ein Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen an Schlafräumen besteht.“ Und auf die Wirkungskraft des Wörtchens „unwiderlegbar“ vertraut. Frank Roeser, Anwalt des Klägers: „Alle Bedingungen, die genannt wurden, waren erfüllt.“

Sollte das Haus des Klägers diesen Schallschutz nicht haben, sei eben sein Haus rechtswidrig

Doch das Gericht sah das anders. Denn die Betriebsgenehmigung komme hier gar nicht zum Tragen. Sondern es müsse das Lärmschutz-Gesetz angewendet werden, dass bereits seit 1971 regelt, dass Häuser in dieser Zone entsprechenden Schallschutz haben müssen. Sollte das 1980 erbaute Haus des Klägers diesen Schallschutz nicht haben, sei eben sein Haus rechtswidrig. Er hätte theoretisch Schadenersatz vom Vorbesitzer verlangen können, von dem er es vor zwei Jahren gekauft habe. Doch auch diese Ansprüche seien wohl inzwischen verjährt.

Anwalt Roeser will das Urteil nun mit seinem Mandanten prüfen. Aber schon bei der mündlichen Verhandlung Anfang September hatte er prophezeit: „Wir sehen uns vor dem Oberlandesgericht wieder.“

Der Ratinger ist der erste Anwohner, der sich auf die Betriebsgenehmigung beruft. Viele Flughafen-Anwohner sollen gespannt sein, wie weit er mit seiner Klage kommt.

Denn unter dem Geräusch-Pegel der Flieger leiden viele. Nach Auskunft des Vereins „Bürger gegen Fluglärm“ müssen 860 000 Menschen zwischen Essen, Krefeld und Neuss dauernd ein Dröhnen der Motoren über 50 Dezibel ertragen.

60 Millionen Euro habe der Flughafen seit 2003 Anwohnern gezahlt

Der Vorsitzende des Vereins, Christoph Lange, findet das aktuelle Urteil „ein Trauerspiel“ und „blamabel“. Seiner Ansicht nach drückt sich der Flughafen immer wieder darum, den Anwohnern den ihnen zustehenden Schutz zu gewähren. Sein besonderer Kritikpunkt: Dass der Flughafen darüber entscheidet, ob Ansprüche der Anwohner berechtigt sind. „Es kann doch nicht sein, dass man das dem Verursacher überlässt.“

Beim Flughafen ist man da anderer Meinung: Sprecher Christian Hinkel sieht in dem „Bürgerbüro“ des Flughafens den Beleg dafür, dass sie sich „dem Dialog stellen“. In dem Büro können Bürger sich informieren und bei Anträgen auf Lärmschutz helfen lassen. „Wir nehmen das Thema sehr ernst, sind jederzeit ansprechbar“, versichert Hinkel.

Die Anforderungen der geltenden Betriebsgenehmigung überträfen die gesetzlichen Vorgaben. 60 Millionen Euro habe der Flughafen seit 2003 Anwohnern gezahlt, ihnen schalldichtere Fenster, Balkontüren und Lüftungsanlagen finanziert, damit über 5000 Antragstellern zu einem ruhigeren Leben verholfen. Nur sehr selten sei es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen dazu gekommen.

Das ist nach Ansicht Langes aber keineswegs ein Zeichen für Harmonie. Vielmehr liege es daran, dass Flughafen „nach Gutsherrenart“ manche Anwohner mit großzügiger Unterstützung bedenke, andere im Regen stehen lasse.