Nachrodt-Wiblingwerde.

Die Verwaltung weist auf die jetzt anstehende Anmeldung der Grundschüler für das Schuljahr 2012/13 hin. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben sowie alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult worden sind, werden am 1. August 2012 schulpflichtig.

Das aktuelle NRW-Schulgesetz sieht keine festen Schulbezirksgrenzen mehr vor. Damit wird den Eltern die Möglichkeit eröffnet, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Gemeinde. Ausschlaggebend ist auch die Aufnahmekapazität der Schulen.

Die Termine: Grundschule Nachrodt, Ehrenmalstraße 61, am Dienstag, 8. November 2011, von 15 bis 18 Uhr; am Mittwoch, 9. November 2011, von 9 bis 12 Uhr; am Donnerstag, 10. November 2011, von 9 bis 12 Uhr

Grundschule Wiblingwerde, Nachrodter Straße 8, am Montag, 14. November 2011, von 8 bis 12 Uhr: am Dienstag, 15. November 2011, von 8 bis 12 Uhr. Familienstammbuch oder Geburtsurkunde sind mitzubringen.Die Termine für die schulärztliche Untersuchung der Kinder werden den Eltern vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises mitgeteilt.

Laut Schulgesetz sind die Eltern zur Anmeldung und Vorstellung der Kinder bei der gewünschten Grundschule verpflichtet. Sie erhalten vom Schulverwaltungsamt eine schriftliche Benachrichtigung über die Anmeldetermine. Auch Eltern schulpflichtiger Kinder, die keine Mitteilung erhalten haben, müssen ihr Kind zu den genannten Terminen anmelden.

Bei der Vorstellung stellt die Schule fest, ob das Kind die deutsche Sprache hinreichend beherrscht, um am Unterricht teilnehmen zu können. Ist das nicht der Fall, gibt es einen vorschulischen Sprachförderkurs.