Essen. Mit 3000 bis 10 000 Euro entschädigt die katholische Kirche 560 Opfer. Der Gelsenkirchener Wilfried Fesselmann, der als Junge von einem Pfarrer missbraucht wurde, sagt: Das reicht nicht.
Für viele Missbrauchsopfer ist es eine Genugtuung, wenn sie jetzt ein paar tausend Euro von der katholischen Kirche bekommen. Für Wilfried Fesselmann, der als Junge einen Kaplan oral befriedigen musste und sein ganzes Leben lang von den Erinnerungen an dieses traumatische Erlebnis verfolgt wurde, nicht. Für den Gelsenkirchener reicht diese Entschädigung, Wiedergutmachung, Abfindung oder wie immer man sie nennt, nicht aus. Bei weitem nicht. Der 42-Jährige ist eines von 560 Opfern sexueller Gewalt innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland, die sich geoutet haben und in diesen Tagen Ausgleichszahlungen bekommen – zwischen 3000 und 10 000 Euro. Fesselmann und sein Anwalt beharren auf rund 900 000 Euro, wenn man ein durch Missbrauch verpfuschtes Leben überhaupt mit Geld aufwiegen kann.
Der Familienvater ist seit 15 Jahren nicht in der Lage zu arbeiten, Autofahren fällt ihm schwer, ins Flugzeug steigen kann er gar nicht. Posttraumatische Panikstörungen nennen die Ärzte seine Krankheit, Fesselmann nimmt Psychopharmaka. Der Rüttenscheider Kaplan, der ihn als Elfjährigen missbrauchte, habe in 15 Jahren an die 900 000 Euro Gehalt bekommen – die Maßeinheit für Fesselmanns Forderungen.
Der Gelsenkirchener will die exakte Summe, die er gerade vom Ruhrbistum erhalten hat, nicht nennen. Zum einen wegen des Jobcenters, das außergewöhnliche Einnahmen von seinen Unterstützungsleistungen abzieht. Zum anderen will er keinen Neid gegenüber Leidensgenossen erwecken. „Ich finde ich es unfair, wenn ein Opfer, das über 300-mal vergewaltigt wurde, dadurch beziehungsunfähig ist und Schmerzen hat, das gleiche Geld bekommt wie ich, der ja ‘nur’ einmal missbraucht wurde“, erklärt Fesselmann.
„Wir haben relativ flott gearbeitet“, erklärt der Pressesprecher des Ruhrbistums, Ulrich Lota. 27 der insgesamt 33 Fälle seien mittlerweile abgearbeitet, davon drei aus dem Ordensbereich. Bis zu 5000 Euro seien pro Opfer ausgezahlt worden, in besonders schweren Fällen auch mehr. Ob die Antragsteller wirklich einverstanden, gar zufrieden mit der Wiedergutmachung sind? „Vielleicht der eine oder andere nicht. Die Mehrheit aber schon“, sagt Karl-Georg Evers vom Arbeitskreis zum Thema Missbrauch Minderjähriger des Ruhrbistums. „Ganz wichtig ist aber die Geste als solche, die Anerkennung des Leides, das kirchliche Amtsträger Minderjährigen angetan haben“, macht Evers deutlich.
Dieses Eingeständnis der Kirche, dieses Entgegenkommen den Opfern gegenüber, deren Verbände die Dunkelziffer der Missbrauchten um ein Vielfaches höher schätzen, reicht Fesselmann nicht aus. Er fordert mehr, nicht nur Geld, sondern auch bessere Aufklärungsarbeit, mehr Transparenz, vor allem aber Reue und Demut.
Ende August will er vors Amtsgericht Bonn ziehen, mit seinem us-amerikanischen Anwalt Jeff Anderson. Der versierte Jurist aus Minnesota hat in Sachen Entschädigungen bereits einen Riesen-Erfolg erzielt: Im Fall von 200 Gehörlosen, die in ihrer Kindheit in einem kirchlichen Heim missbraucht wurden, erstritt Anderson etliche Millionen Dollar Schmerzensgeld.
Darüber hinaus sucht Fesselmann den Kontakt nach ganz oben, will den Papst höchstpersönlich sprechen. Benedikt XVI. reist schließlich im September nach Deutschland, in Berlin haben Missbrauchsopfer zu einer Demonstration aufgerufen. „Es ist ein Unding, dass sich Herr Ratzinger in jedem Land mit Missbrauchsopfern trifft, nur in seinem Geburtsland nicht, in dem es doch heißt ‘Wir sind Papst’.“