Altena. .
In Lüdenscheid hatte eine junge Altenaerin die Vorfahrt missachtet und dadurch einen Unfall verursacht. Vor dem Lüdenscheider Amtsgericht kämpfte die 19-jährige Fahranfängerin gestern um einen Freispruch. Vergeblich.
Um kurz vor 11 Uhr am 10. März war die Altenaerin mit einer Freundin in Lüdenscheid unterwegs gewesen. An einer Kreuzung hatte sie die Vorfahrt missachtet, war mit einer anderen Autofahrerin kollidiert. An dem fremden Wagen entstand dabei ein Schaden von knapp 6000 Euro. Für diese Ordnungswidrigkeit hatte die Unfallverursacherin einen Bußgeldbescheid über 120 Euro erhalten und sofort Einspruch eingelegt.
Vor Gericht erinnerte sich die Fahranfängerin, sie habe am Stoppschild gehalten, geguckt und kein anderes Auto gesehen. Sie sei bis zur Kreuzungsmitte gefahren, als plötzlich der andere Wagen aufgetaucht sei. „Sie kam viel zu schnell angefahren. Ich konnte nicht mehr bremsen.“ Ihre Beifahrerin schilderte es wenig später ähnlich.
Die Unfallgegnerin indes wollte nichts davon wissen, zu schnell gefahren zu sein. „Auf einmal bemerkte ich das Auto, dann einen leichten Crash“, so die 22-jährige Lüdenscheiderin. Sie sei eigentlich nur froh gewesen, dass niemandem etwas passiert sei.
19-Jähriger droht nun eine Nachschulung
Der Anwalt der Altenaerin betonte schließlich, dass seine Mandantin die Vorfahrt nicht missachtet habe, wenn kein anderes Auto zu sehen gewesen sei. Er plädierte auf Freispruch. Das Gericht sah es anders: Die Altenaerin hätte die Vorfahrt weiter beachten müssen. Dennoch wurde die Geldbuße auf 75 Euro reduziert. Damit droht der Unfallfahrerin jetzt allerdings auch noch eine Nachschulung. Und auf die Strafe kommen obendrauf die Prozesskosten.