Dorsten. .
„Sie reden sich hier um Kopf und Kragen“, ermahnte der Staatsanwalt die Angeklagte. Wenn sie so weiter mache, können es für sie auch um massive Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Konkursverschleppung, statt „nur“ um Betrug gehen.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger blieb die 52-jährige Angeklagte stumm, ließ ihren Verteidiger aber sämtliche ihr zur Last gelegte Vorwürfe einräumen.
Der erste datierte bereits aus dem Jahr 2003. Da arbeitete sie als Niederlassungsleiterin einer Firma für Anlagen- und Umwelttechnik und leitete eigenmächtig einen Betrag von über 44 000 Euro, den das Unternehmen von der Steag erstattet erstattet bekommen hatte, auf andere Konten um. 19 Einzeltaten ließ sie sich 2008/2009 zu Schulden kommen, als sie Buchhalterin einer Firma für Rohrleitungsbau und Schweißtechnik war. Beträge zwischen 200 und 700 Euro, insgesamt 9272 Euro, überwies sie in dieser Zeit unter dem Namen von Mitarbeitern auf ihr Privatkonto.
Und das völlig zu Recht, wie die Angeklagte beteuerte, die zwei Tage vor der Verhandlung in Untersuchungshaft genommen worden war. Im Gericht warteten zwei Sanitäter, um die 52-Jährigen zu betreuen, sollte es zu gesundheitlichen Problemen kommen. Denn mehrere Verhandlungstermine waren in der Vergangenheit geplatzt, weil die Angeklagte sich plötzlich krank gemeldet hatte.
Aus der Haft vorgeführt, wollte sie nun aussagen. Die Einzahlungen auf ihr Konto, so erklärte sie, seien Provisionen und so vereinbart gewesen, drei der 19 Überweisungen habe im übrigen nicht sie, sondern jemand anderes vorgenommen.
Die Umsatzbeteiligung sei vereinbart gewesen, weil die Firma quasi erst durch sie entstanden sei. Sie habe 90% der Kunden sowie Einrichtungsgegenstände ein- und die beiden zuvor arbeitslosen Firmengründer zusammengebracht. Bereits seit 1989 arbeitete sie in dem Bereich und verfügte deshalb über entsprechende Kontakte.
Allerdings lief die Firma nicht sonderlich gut, so die ehemalige Buchhalterin weiter, weshalb ihr das Geld nur über Umwege ausgezahlt werden konnte und man immer bemüht gewesen sei, möglichst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Das war die Stelle, an der der Staatsanwalt die Geständige unterbrach. Sie solle lieber reinen Tisch machen, anstatt andere zu beschuldigen. Ansonsten würde die Steuerfahndung „den ganzen Laden ausräumen“ und am Ende könne dabei herauskommen, dass die Angeklagte „faktisch deren Geschäftsführerin“ gewesen sei und deshalb wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung dran komme.
Die Angeklagte schwieg und das Schöffengericht folgte dem gleichlautenden Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger und verurteilte sie zu sechs Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.