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Das gelbblühende Jakobskraut auf dem Höhenweg ist zwar schön anzusehen, aber auch nicht ungefährlich. Wie viele Kreuzkräuter gilt es als giftig, im Alltag jedoch nicht so gefährlich wie die Herkulesstaude. Die auch als Bärenklau bekannte Pflanze wird vom Baubetriebshof weggespritzt.
Die Mitarbeiter gehen keinesfalls ungeschützt an die gefährliche Unkrautpflanze: „Wenn man die einfach mit der Sense abschlägt, eventuell die Sonne ungünstig steht und Teile der Pflanze ins Gesicht schlagen, kann das zu schweren Verätzungen führen“, erklärt Baubetriebshofleiter Raimund Baytz auf WR-Anfrage.
Sondergenehmigung eingeholt
Weil die Herkulesstaude sich zudem auch noch rasant vermehrt, hat sich der Baubetriebshof eine Sondergenehmigung bei der Landwirtschaftskammer für das Spritzen von Unkrautvernichtungsmitteln eingeholt. Diese Mittel dürfen sonst nicht auf befestigten Flächen angewendet werden. Aber: Der Bärenklau bleibt eine Ausnahme. „Würden wir alle Pflanzen abschneiden, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, müsste ein Großteil der Sorten der heimischen Flora vernichtet werden.“Was allerdings den Bärenklau anbelangt, scheint der Eingriff mittels Unkrautvernichter der einzige Weg zu sein. „Abmähen bringt hier in der Regel leider nichts“, erläutert Raimund Baytz. In punkto Herkulesstaude wird der Baubetriebshof jedes Jahr aufs Neue tätig. Ihre Vermehrung geschieht nicht über die Wurzeln, sondern über die große Anzahl von Samen. Diese sind unter optimalen Bedingungen acht bis zehn Jahre keimfähig. Die Pflanzen wachsen bis zu vier Meter in die Höhe. Die Verwirbelungen an Verkehrswegen vergünstigen die Verbreitung. Die Pflanze besiedelt fast alle Standorte.
Neben der Verdrängung der heimischen Flora und Fauna rückt insbesondere die gesundheitliche Gefahr für den Menschen in den Vordergrund. Der Saft aller Pflanzenteile enthalte „photosensibilisierende Substanzen“, die in Verbindung mit Sonnenlicht teilweise zu schweren, verbrennungsähnlichen Schäden der Haut führen, die nur schwer abheilen. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht 30 Minuten bis zwei Stunden nach Hautkontakt. Hautrötungen entstehen nach etwa 24 Stunden.
Wer das Abjäten von Bärenklau selbst übernehmen möchte – der Baubetriebshof wird nach Angaben von Raimund Baytz auf Anfragen hin tätig, sollte Schutzmaßnahmen beherzigen, die dem Bauhofleiter zufolge auch die Landwirtschaftskammer empfiehlt. Oberstes Gebot: Vollständige Bekleidung samt Handschuhe n und Schutzbrille.