Düsseldorf. . Die Genehmigung der Loveparade, bei der 21 Menschen starben, war formal rechtswidrig. Das geht Medieninformationen zufolge aus dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft hervor. Der Bericht werde von der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten.

Die Genehmigung der Loveparade, bei der am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt wurden, war formal rechtswidrig.

Das gehe aus dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg hervor, berichten „Rheinische Post“ und WDR unter Berufung auf das mehr als 400 Seiten umfassende Papier, das beiden Redaktionen nach eigenen Angaben vorliegt. Der Bericht werde von der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten. Wörtlich heißt es laut "Rheinischer Post" darin: "Es bestehen mithin in jedem Falle zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die seitens des Bauordnungsamtes erteilte Genehmigung auch materiell rechtswidrig war."

Nach den Erkenntnissen des Berichts lasse sich die bisherige Darstellung der Stadt Duisburg von einem fehlerfreien Handeln der Stadtverwaltung nicht aufrechterhalten, so die Zeitung. Die Ermittler würden unter anderem Mitarbeitern zweier städtischer Ämter vorwerfen, ihren Verpflichtungen zur Prüfung des Sicherheitskonzepts und der Einhaltung von Auflagen nicht nachgekommen zu sein.

Bericht: „Pflichtwidriges Verhalten des Leitenden Polizeidirektors“

Dass es bei der Loveparade zu Toten und Verletzten gekommen sei, sei laut dem staatsanwaltlichen Bericht auch auf das "pflichtwidrige Verhalten" des Leitenden Polizeidirektors Kuno Simon zurückzuführen, der ab dem Mittag für das Einsatzgeschehen verantwortlich gewesen sei. Für die Pannen bei der Vorbereitung des Festes sei die Polizei allerdings nicht verantwortlich.

Von den weiteren 15 Beschuldigten, die der Bericht aufführe, seien elf zum Zeitpunkt der Loveparade bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen.

Sicherheitskonzept unkritisch vom Veranstalter übernommen

Der "Rheinischen Post" zufolge belastet das Ermittlungsergebnis vor allem den Duisburger Stadtentwicklungsdezernenten Jürgen Dressler sowie die Mitarbeiter seines Bauordnungsamtes. Sie hätten nicht das "notwendige sicherheitsbehördliche Einvernehmen" erzielt und stattdessen das Sicherheitskonzept des Veranstalters unkritisch übernommen, "obschon es unter nicht unerheblichen Mängeln litt". Die Staatsanwaltschaft werfe ihnen unter anderem vor, dem Techno-Festival bewusst fern geblieben zu sein, um ihren Verpflichtungen nicht nachkommen zu müssen.

Auch der Leiter des Duisburger Ordnungsamtes, Hans-Peter-Bölling, wird dem Zeitungsbericht zufolge als einer der Verantwortlichen für das Unglück genannt. Er soll es versäumt haben, "die erforderlichen Prüfungen" vorzunehmen. Hätte er sie vorgenommen oder dieses veranlasst, hätte er die Mängel erkennen und die Veranstaltung untersagen müssen, heißt es. Für Böllings Vorgesetzten, den städtischen Sicherheits- und Rechtsdezernenten Wolfgang Rabe, bestehe der "Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung".

Erklärung Sauerlands zu seiner "moralischen Verwantwortung" für heute erwartet

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland, gegen den laut dem Bericht ebenso wenig strafrechtlich ermittelt werde wie gegen Schaller, habe für diesen Montag eine Erklärung zu seiner „moralischen Verantwortung“ angekündigt. (dapd)