Lünen.

Nicht alles was prächtig grünt und blüht, darf ungestraft auf einer Terrasse stehen. Die acht rund ein Meter hohen Hanfpflanzen, aus denen Marihuana hergestellt werden kann, durften es in Lünen-Süd eben nicht. Sie brachten einem 35-jährigen Leiharbeiter gestern eine neunmonatige Bewährungsstrafe ein.

Denn der Anbau von Cannabis und der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sind strafbar. Das Schöffengericht hielt dem Angeklagten zugute, dass der nicht vorbestrafte Mann die weithin sichtbaren Pflanzen mit ziemlicher Naivität und Neugier hat wachsen lassen und nahm einen minderschweren Fall an. Andernfalls wäre eine Mindeststrafe von einem Jahr fällig gewesen.

Er habe mal sehen wollen, wie der Hanf so wächst, wohl wissend, dass es nicht erlaubt sei, erzählte er dem Gericht. Auch Staatsanwältin Schubert meinte, dass der Angeklagte recht naiv vorgegangen sei, und beantragte ein Jahr Haft auf Bewährung. Verteidiger Christof Ladicha sah drei Monate für ausreichend, das Schöffengericht wollte den Fall bei 11,4 Gramm THC-Gehalt (ab 7,5 Gramm ist die Menge „nicht mehr gering“) nicht ganz an der unteren Grenze sehen.

Der 35-Jährige nahm das Urteil sofort an.